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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/968-003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 05.12.2019 und dem Kreistag vom 16.12.2019 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro für die Förderung des kommunalen Klimaschutzes im Kreisgebiet durch einen Klimaschutzfonds vorgesehen.

Voraussetzungen für die Freigabe der Mittel des Klimaschutzfonds sind:

  • das Vorliegen einer durch den Umwelt- und Bauausschuss erarbeiteten Förderrichtlinie,
  • der Beschluss der Förderrichtlinie durch den Kreistag,
  • die erfolgte Gründung der kreisweiten Klimaschutzagentur,
  • die Übertragbarkeit der nicht ausgezahlten Fondsmittel in das kommende Haushaltsjahr.

Nach dem Beschluss des Hauptausschusses soll der Klimaschutzfonds durch die Klimaschutzagentur verwaltet bzw. das Verfahren betrieben werden. Es ist vorgesehen, dass die Bewilligung der Anträge durch den Hauptausschuss quartalsweise erfolgen soll.

Die zuvor erfolgte politische Diskussion im Umwelt – und Bauausschuss zu den Rahmenbedingungen einer Förderrichtlinie ergab folgende (noch nicht beschlossene) Vorgaben:

  • nur investive Maßnahmen sollen förderfähig sein, die dem Klimaschutz dienen,
  • antragsberechtigt sollen kreisangehörige Kommunen, Träger von Tageseinrichtungen, Sportstätten und Schulen sein,
  • es muss bereits eine bewilligte Förderung für Klimaschutzmaßnahmen durch Dritte in Höhe von mindestens 50% vorliegen,
  • die Maßnahmen müssen im Kreisgebiet Umsetzung finden.

 

Für die weitere Arbeit des Umwelt- und Bauausschusses und für die die politische Beratung hat die Verwaltung auf Basis dieser Vorgaben den von den Fraktionen der SPD und der WGK eingebrachten Entwurf einer Förderrichtlinie überarbeitet (Anlage).
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt nach Beratung
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Ergibt sich aus dem Sachverhalt
 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2020 sind Mittel in Höhe von einmalig 2 Millionen Euro für den Klimaschutzfonds vorgesehen.
 

 

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Anlagen

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