Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/307
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien für die Förderung von Elternkursen an Familienzentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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19.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage
Der Jugendhilfeausschuss hat zum Haushalt 2018 beschlossen, die Durchführung von Elternkursen an Familienzentren mit einem Gesamtbetrag von 30.000 € zu fördern. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Verfahren zur Durchführung mit den Trägern zu entwerfen.
In einer Veranstaltung mit allen Trägern der Familienzentren am 30.05.2018 wurde gemeinsam festgelegt, eine gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf alle Familienzentren vorzunehmen, da eine Ausschreibung und Vergabe der Durchführung an nur einen Träger der Vielfalt der Träger in diesen Projekten nicht gerecht würde. Konkrete Kriterien wurden nicht festgelegt, sondern die Auszahlung ausschließlich an das fachliche Tätigkeitsfeld „Durchführung von Elternkursen“ gebunden.
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes werden für die ab 2020 bereit gestellten Mittel für die Durchführung von Elternkursen an Familienzentren – 30.000 € - folgende formale Kriterien bis auf weiteres festgelegt:
1) Die Mittel werden gleichmäßig auf alle im Haushaltsjahr bestehenden Familienzentren verteilt.
2) Die Mittel des Kreises können ab Bescheiderteilung für ein Jahr verwendet werden. Hierzu erfolgt eine konkrete Bezeichnung des Bewilligungszeitraumes im Bescheid.
3) Eine Frist zum Nachweis der Verwendung der Mittel wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums mit einer Zeit von 3 Monaten eingeräumt.
4) Eine zweckentsprechende Verwendung mit einer konkreten Zuordnung zum Aufgabenfeld der Elternkurse ist nachzuweisen.
5) Der Zuschuss wird für Sach- und Personalkosten gewährt, die für die Durchführung von Elternkursen entstehen.
6) Der Zuschuss ist nicht für Investitionskosten vorgesehen. Eine Berücksichtigung des üblichen Abschreibungswertes (20%) entspricht den zuwendungsrechtlichen Möglichkeiten.
7) Bei einer Zuwendung ab 2.500 € je Zuwendungsempfänger wird der Verwendungsnachweis vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Langfristiges Ziel ist es, auch inhaltliche Kriterien für die Förderung zu entwickeln und die Wirkungen zu evaluieren. Dies erfolgt erst nach Umsetzung der Kita-Reform.
Christina Mönke