Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/305
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der laufenden Geldleistung in Kindertagespflege - Festlegung des Förderbeitrages zur Umsetzung im Rahmen der Kita-Reform zum 01.08.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
19.02.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage
Nach § 23 SGB VIII umfasst die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 SGB VIII die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. Nach § 24 (2a) SGB VIII wird die Höhe der laufenden Geldleistung von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Das bisherige KitaG des Landes SH sieht keine Festlegung in der Höhe oder keine Beteiligung der Gemeinden vor.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde beträgt die laufende Geldleistung pro Betreuungsstunde gegenwärtig 4 €, die Gemeinden beteiligen sich im Rahmen der freiwilligen Leistungen im Bereich der U3-Betreuung mit 1 € (einkommensunabhängige Bezuschussung der Eltern beim Kostenbeitrag zur Unterstützung des Ausbaus der Tagespflege).
Neuregelung
Nach dem Kita-Reform-Gesetz legt zwar auch weiterhin der örtliche Träger der Jugendhilfe die Höhe der laufenden Geldleistung fest, ist dabei aber an Mindesthöhen gebunden. Dieser Mindestbetrag ist für selbstständig im Haushalt tätige Tagespflegepersonen (die Vielzahl im Kreis) auf 5,83 € bzw. 6,15 € (nach Qualifizierungsgrad) durch das Land festgelegt worden.
Neu ist auch, dass die Tagespflege in Anlehnung an die Kita-Finanzierung in das SQKM-Modell aufgenommen wird und das Land, die Wohnortgemeinden der betreuten Kinder (sowie wie bisher die Eltern) zu den Kosten herangezogen werden.
Des Weiteren wird geregelt, dass der örtliche Träger der Jugendhilfe über die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Mindestleistungen hinausgehen kann.
Aufwandsentwicklung für 2020
Die Haushaltsplanung des Kreises für 2020 für die Kindertagespflege wurde auf Grundlage von Prognosen des Landes durchgeführt, die veranschlagten Aufwendungen werden anhand der folgenden Tabelle aufgezeigt:
Haushalt | 2019 | 2020 |
Gesamtaufwendungen | 2,9 Mio. € | 4,4 Mio. € |
Erstattung Eltern | 1,0 Mio. € | 1,4 Mio. € |
Erstattung Gemeinden | 0,5 Mio. € | 1,4 Mio. € |
Erstattung Land | 0 € | 1,0 Mio. € |
Kreisaufwand | 1,4 Mio. € | 0,8 Mio. € |
Für die Monate ab Reformbeginn (01.08.2020) können für den Kreis Einsparungen in der Tagespflege von rund 0,6 Mio. € in 2020 ausgemacht werden, die Kindertagespflege wird durch steigende Aufwendungen der anderen Beteiligten im gleichen Zeitraum mit insgesamt 1,5 Mio. € mehr ausgestattet. Von einer Unterfinanzierung des Betreuungsangebotes kann daher gegenwärtig nicht ausgegangen werden.
Stellungnahme
Von einer ergänzenden freiwilligen Erhöhung der laufenden Geldleistung über den Mindestsatz des Landes wird aus folgenden Gründen abgeraten:
- Der neue Mindestfördersatz liegt über dem bisher vom Kreis festgelegten Fördersatz, die Gesamtaufwendungen steigen nach der Prognose. Eine Unterfinanzierung der Kindertagespflege zeichnet sich gegenwärtig nicht ab.
- Der Kreis hat trotz der Einsparung in der Kindertagespflege durch die Kita-Reform bereits für 2020 Mehraufwendungen in Höhe von mindestens 1,07 Mio. € zu verzeichnen, in den Folgejahren wird die Mehrbelastung noch steigen.
- Ein Ziel der Kita-Reform war eine transparentere Finanzstruktur, welche bereits jetzt nicht in Gänze erreicht wird. Eine freiwillige zusätzliche Leistung würde die Intransparenz weiter verstärken.
- Die Gesamthöhe der Mehrbelastungen für den Kreis im Zuge der Kita-Reform ist gegenwärtig nicht kalkulierbar. Selbstverpflichtungen zu freiwilligen Leistungen erhöhen die Gefahr, dass künftig eine Diskussion über die Kreisumlage notwendig werden könnte.
- Ob die neue Finanzierungsstruktur dauerhaft auskömmlich ist und zur Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung des Betreuungsnetzes beitragen kann, wird fortlaufend beobachtet und evaluiert. Sollte sich abzeichnen, dass doch weitere Maßnahmen erforderlich werden könnten, sind diese frühzeitig mit den Kommunen und der Politik zu diskutieren.
Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick zu den Kalkulationen des Landes: