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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/298

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Zu Priorität 1 und 2:

 

Zurzeit läuft die Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Ämtern bzgl. der zeitlich geplanten Umsetzung der Maßnahmen. Für sechs von zwölf Maßnahmen liegen bereits die Anerkennungen der Förderfähigkeit gem. GVFG vor. Der Baubeginn von vier dieser  Maßnahmen ist für 2020 bzw. 2021 geplant (siehe Anlage 1). Eine Umsetzung des Radwegeneubaus entlang der K55 ist derzeit offen, da die Gemeinde Hummelfeld für diese Maßnahme vorerst kein Geld bereitstellt.

Als nächster Schritt werden die noch zu schließenden Vereinbarungen zwischen dem Kreis und den Gemeinden besprochen und schließlich abgeschlossen.

Bei den Gemeinden welche bisher keinen Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit gestellt haben, läuft derzeit die Abfrage, wann die Fertigstellung dieser Anträge geplant ist.

 

 

Zu Priorität 3a und 3b:

 

Mit der Freigabe des Haushaltes 2020 wurde beschlossen, dass zusätzlich zu den Prioritäten 1 und 2 auch die Prioritäten 3a und b durch den Kreis gefördert werden.

Über Verpflichtungsermächtigungen werden der Verwaltung für 2021 zusätzlich 1,5 Mio. € und 2022 sowie 2023 jeweils 1,0 Mio. € für die Umsetzung zur Verfügung gestellt.

 

Die dem Kreis bereits gemeldeten Maßnahmen wurden dem UBA am 29.08.2019 (siehe Anlage 2) mitgeteilt. Um nun die Ämter und Gemeinden über die zusätzliche Förderung des Kreises zu informieren, lädt die Verwaltung die Amtstechniker und Amtsdirektoren zum 21.02.2020 einem Informationsgespräch ein.

 

Über folgende Sachverhalte werden die Ämter informiert:

-          Die Bedingungen um den Kostenzuschuss des Kreises zu erhalten.

-          Über die vom Kreis bezuschussungsfähigen Kosten des Radwegeneubaus (Planungskosten und Baukosten mit Rechenbeispiel).

-          Die Zeitschiene und notwendige Unterlagen für die Beantragung der GVFG-Mittel.

-          Beispiel zur zeitlichen Umsetzung/Bereitstellung der Maßnahmen/des Kostenzuschusses des Kreises.

-          Die Teilnehmer bekommen zum Abschluss ein detailliertes Handout, um die Information umfassend an die Gemeinden weiter geben zu können.

 

 

Unabhängig von diesem Informationsgespräch kam von der Gemeinde Holtsee die Anfrage, ob das nicht priorisierte Teilstück zwischen Hofholz und Hohenlieth ebenfalls vom Kreis bezuschusst werden könnte (siehe Anlage 3). Gemäß des GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) ist lediglich ein lückenloser Bau des Radweges förderfähig. Sollte die Gemeinde nicht in der Lage sein die Kosten des Lückenschlusses, abzüglich der GVFG-Mittel, selbst zu tragen, kann der gesamte Radweg entlang der K14, inklusive des Abschnittes mit der Priorität 1 und 2, nicht gebaut werden.

Dies entspricht nicht dem Bestreben des Kreises, den Radwegebau entlang der Kreisstraßen, und somit den Ausbau eines kreisweiten lückenlosen Radwegenetzes, maßgeblich voranzutreiben. Durch einen geringen finanziellen Mehraufwand des Kreises, können bereits bewilligte Fördermittel sinnvoll verwendet werden.

 

Die Förderfähigkeit gem. GVFG wurde mit 70% anerkannt. Die geschätzten Baukosten für den gesamten Radweg (von der B76 bis Holtsee) liegen bei 5.530.342 € und der zunächst anerkannte Zuschuss gem. GVFG bei 3.247.211 €. Dem Kreis würde die Bezuschussung des Teilstücks geschätzt 147.000 € zusätzlich kosten. Die Verwaltung spricht sich daher als Ausnahmen und vor dem Hintergrund der besonderen Situation dafür aus, die Lücke unter der Priorität 3 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mit zu finanzieren. Würde der Teilabschnitt nicht realisiert,  würden andernfalls die bewilligte Fördermittel in Höhe von 3.247.311  verloren gehen würden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Mit dieser Vorlage keine.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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