Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/291
Grunddaten
- Betreff:
-
Benchmarkingbericht der Sozialhilfe der Kreise in Schleswig-Holstein: Kennzahlenvergleich 2017 (Bericht 2018) und Kennzahlenvergleich 2018 (Bericht 2019)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Radant, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Kenntnisnahme
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30.01.2020
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Die elf Kreise im Land Schleswig-Holstein führen jährlich einen umfassenden Kennzahlenvergleich für den Bereich Sozialhilfe nach dem SGB XII durch. In den beigefügten Berichten 2018 und 2019 sind die Ergebnisse auf der Grundlage der Daten des jeweiligen Vorjahres dargestellt worden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungsbereiche der Sozialhilfe:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi)
- Hilfe zur Gesundheit (HzG)
- Hilfe zur Pflege (HzP)
- Hilfen in anderen Lebenslagen (HiaL) – darunter fallen z.B. Leistungen der Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten – und
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (HibsS)
Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht Benchmarking Sozialhilfe auf den Seiten 9 bis 11 im Bericht 2018 und auf den Seiten 8 bis 11 im Bericht 2019 vorangestellt. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sich die Ergebnisse im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) bei den existenzsichernden Leistungen wie folgt dar:
Bericht 2018, Berichtsjahr 2017
Leistungsart | Dichte | Nettoausgaben pro Leistungsempfänger in € | ||||
| Wert RD-ECK | Gew. MW | Abweichung | Wert RD-ECK | Gew. MW | Abweichung |
Hilfe zum Lebensunterhalt | ||||||
a.v.E.* | 2,61 | 2,25 | 0,36 | 6.412 | 6.365 | 47 |
i.E.** | 4,46 | 3,87 | 0,59 | 2.204 | 2.038 | 166 |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | ||||||
a.v.E.* | 9,57 | 9,59 | -0,02 | 5.383 | 5.367 | 16 |
i.E.** | 2,89 | 2,90 | -0,01 | 7.139 | 6.092 | 1.047 |
Hilfe zur Pflege | ||||||
a.v.E.* | 0,66 | 0,64 | 0,02 | 9.113 | 8.560 | 553 |
i.E.** | 2,41 | 2,78 | -0,37 | 5.470 | 5.838 | -368 |
* außerhalb von Einrichtungen
** in Einrichtungen
Bericht 2019, Berichtsjahr 2018
Leistungsart | Dichte | Nettoausgaben pro Leistungsempfänger in € | ||||
| Wert RD-ECK | Gew. MW | Abweichung | Wert RD-ECK | Gew. MW | Abweichung |
Hilfe zum Lebensunterhalt | ||||||
a.v.E.* | 2,23 | 2,10 | 0,13 | 7.222 | 6.806 | 416 |
i.E.** | 4,39 | 3,78 | 0,61 | 2.151 | 2.113 | 38 |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | ||||||
a.v.E.* | 9,14 | 9,76 | -0,62 | 5.751 | 5.591 | 160 |
i.E.** | 2,93 | 2,82 | 0,11 | 7.340 | 6.503 | 837 |
Hilfe zur Pflege | ||||||
a.v.E.* | 0,77 | 0,60 | 0,17 | 7.440 | 8.339 | -899 |
i.E.** | 2,46 | 2,83 | -0,37 | 6.220 | 6.301 | -81 |
* außerhalb von Einrichtungen
** in Einrichtungen
Bewertung
Die Höhe bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist nur bedingt steuerbar. Die Höhe der zu erbringenden Leistungen ist im Einzelfall stark abhängig vom Einkommen des jeweiligen Leistungsbeziehers. Weiterhin sind im Vergleich mit den anderen Kreisen die unterschiedlichen Wohnungskosten zu bedenken. Aufgrund des „Schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten“ und der daraus resultierenden Richtwerte ergibt sich hier kein Handlungsspielraum für eine Reduzierung.
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt die Dichte der Leistungsempfänger in etwa um den Mittelwert der Kreise verteilt. Die Aufwendungen innerhalb von Einrichtungen liegen über dem Mittelwert, was insbesondere auf die pauschal bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigenden Unterkunftskosten zurückzuführen ist, welche in den Kreisen unterschiedlich hoch ausfallen. Im Übrigen werden die Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100% vom Bund erstattet.
Bei der Hilfe zur Pflege stellt sich sowohl die Dichte, als auch der Aufwand positiv dar. Die zu erkennenden Schwankungen (Bericht 2019 Seite 38, Darstellung 35) sind durch mehrere Faktoren zu erklären:
Durch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes sind die Fälle, welche ehemals Pflegestufe 0 und 1 waren größtenteils weggefallen, wodurch vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 ein Drittel aller Fälle außerhalb von Einrichtungen aus dem Bezug herausgefallen sind. Gleichzeitig sind die Kosten beinahe gleich geblieben. Im Jahr 2018 ist ein außergewöhnlich kostenintensiver Fall weggefallen, was trotz einer Steigerung der Fallzahlen zu geringeren Fallkosten führte.
Nachdem die Kosten der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 durch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes um etwa ein Viertel gesunken sind, stiegen die Kosten im folgenden Jahr durch die Steigerung der Vergütungssätze um etwa 15%.
Die Kennzahlenvergleiche sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
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