Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/282
Grunddaten
- Betreff:
-
ÖPNV-Verbindung Kiel - Rendsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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29.01.2020
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Im Zuge der Neuaufstellung des ÖPNV im Regionalbusverkehr ist u.a. vorgesehen, die bisherige Buslinie 4630 Rendsburg – Achterwehr – Kiel nicht in ihrer jetzigen Form weiterzuführen. Auf Grund der vorgesehenen Einstellung einer durchgängigen Busverbindung von Kiel nach Rendsburg kamen mehrfach Fragen auf, wie die Verbindung im Korridor Kiel – Rendsburg und den bisher bedienten Unterwegsgemeinden ab 2021 ausgestaltet werden soll.
Hierfür ist zunächst darzustellen, wie die derzeitige Bedienung der Linie 4630 ausgestaltet ist. Für folgende Gemeinden wird derzeit mittels der Linie 4630 die Anbindung nach Kiel bzw. Rendsburg – und in dem Zuge auch Osterrönfeld – sichergestellt: Ostenfeld, Bovenau, Bredenbek, Achterwehr und Schönwohld.
Derzeit bestehen Werktags (Montags-Freitag) mit der Linie 4630 6 Fahrten nach Rendsburg für die Gemeinden Schönwohld und Achterwehr, sowie 8 Fahrten für die Gemeinden Bredenbek, Bovenau und Ostenfeld.
Nach Kiel bestehen für alle Gemeinden 7 Fahrten pro Werktag.
Im Jahr 2015 wurden u.a. in den Gemeinden Bredenbek und Achterwehr neue Bahnhaltepunkte auf der Strecke Kiel – Rendsburg eröffnet. Eine Anpassung der zur Bahn weitestgehend parallel verlaufenden Buslinie 4630 fand damals noch nicht statt. Für die Gemeinden Bredenbek und Achterwehr ergeben sich damit über die RB 75 stündliche Verbindungen nach Kiel und Rendsburg mit je 19 Fahrten pro Richtung am Tag. Richtung Rendsburg besteht zudem die Möglichkeit, am Bahnhaltepunkt Schülldorf in die extra zu diesem Zweck geschaffenen Linien 14 bzw. 14a umzusteigen, um z.B. nach Oster- oder Westerrönfeld zu fahren. Seit Inbetriebnahme der RB 75 besteht für die Gemeinden Bredenbek und Achterwehr kein Bedarf mehr für eine zusätzliche Busanbindung nach Kiel bzw. Rendsburg, da der Bedarf über die Bahnstrecke erfüllt wird und zwar wesentlich häufiger und regelmäßiger, als über die bisherige Busverbindung der 4630.
Statt langlaufender Buslinien – teils parallel zur Bahn – ergeben sich im neuen Netz kürzere Verbindungen mit systematischen Anschlüssen an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und andere Buslinien. Dadurch kann sichergestellt werden, dass ÖPNV auch dort stattfinden kann, wo bisher kaum oder keine Verbindungen vorhanden waren.
Für die Gemeinden Ostenfeld, Bovenau und Schönwohld – die über keinen direkten Bahnanschluss verfügen – sind ab 2021 folgende Verbindungen Werktags (Montag – Freitag) vorgesehen:
Ostenfeld:
- Linie 86: 7 Fahrten/Tag nach Schacht-Audorf mit Umstieg auf Stadtverkehr in Richtung Wester-, Osterrönfeld oder Rendsburg. 9 Fahrten/Tag in Richtung Bredenbek Bahnhof mit systematischen Umstieg auf RB 75 Richtung Kiel.
- Linie 66: 5 Fahrten/Tag über Ringverkehr mit Anschluss an den Stadtverkehr in Schacht-Audorf bzw. die RB 75 in Schülldorf.
Bovenau:
- Linie 86: 9 Fahrten/Tag nach Bredenbek Bahnhof mit Anschluss an die RB 75 nach Kiel. Insgesamt 8 Fahrten/Tag entweder nach Bredenbek Bahnhof mit Anschluss an die RB 75 nach Rendsburg oder nach Schacht-Audorf mit Anschluss an den Stadtverkehr Rendsburg.
Schönwohld:
- Linie 87: 10 Fahrten/Tag nach Kiel ZOB. 8 Fahrten/Tag nach Achterwehr Bahnhof mit Anschluss an die RB 75 nach Rendsburg.
Anbindung von Osterrönfeld (DEULA):
Für alle genannten Verbindungen der einzelnen Gemeinden nach Rendsburg gilt, dass auch Osterrönfeld weiter angebunden ist. Dies ist entweder durch den Anschluss der Linie 14 an die RB 75 in Schülldorf sichergestellt, oder über einen Anschluss an den Stadtverkehr Rendsburg in Schacht-Audorf. Nach Österrönfeld besteht so dieselbe Anzahl an Verbindungen aus den einzelnen Gemeinden, wie oben für Rendsburg dargestellt.
In vielen Fällen werden zukünftig mehr Verbindungen in beide Richtungen bestehen, als bisher. Im Vergleich der werktäglichen Fahrtenanzahl der Linie 4630 gegenüber den ab 2021 vorgesehenen Linien ist festzuhalten, dass alle Gemeinden zudem mindestens die gleiche Anzahl an Fahrten nach Kiel bzw. Rendsburg vorweisen können, wie im Status quo. Es lässt sich festhalten, dass durch den Wegfall der Linie 4630 ab 2021 z.T. zwar durchgängige Verbindungen verloren gehen. Im Rahmen der Erstellung des ÖPNV-Konzeptes bestand eine wesentliche Zielsetzung allerdings auch darin, die Zubringerfunktion zum SPNV zu stärken und eine systematische Verknüpfung zwischen Bus und Bahn zu schaffen. Die Stärkung des ÖPNV durch Nutzen der Busse als Zubringer zur Bahn und Bildung von systematischen Anschlüssen der verschiedenen Verkehrsträger ist dabei notwendige Bedingung, um ein finanzierbares und insbesondere gegenüber dem Status quo stark ausgeweitetes ÖPNV-Angebot realisieren zu können. Das hat dabei zur Folge, dass die langlaufenden – und damit auch störanfälligen – Buslinien wie Kiel – Rendsburg oder auch Kiel – Eckernförde – Schleswig aufgegeben werden, um stattdessen Knotenpunkte realisieren zu können und die dadurch frei werdenden Ressourcen in die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes zu investieren. Ab 2021 wird so auch der Bahnhaltepunkt in Bredenbek mit seiner vorhandenen Haltestelleninfrastruktur als Knotenpunkt genutzt und systematische Anschlüsse an die Bahnverbindung geschaffen.
Es besteht zudem jederzeit während der Vertragslaufzeit ab 2021 die Möglichkeit, das Angebot zu verändern. Dem Kreis wird über die Regelungen in dem abzuschließenden Verkehrsvertrag das umfassende Recht eingeräumt, Leistungen hinzu- oder abzubestellen. Dazu besteht für das Verkehrsunternehmen die Verpflichtung, über automatische Fahrgastzählsysteme für alle Linien Fahrgastzahlen zu ermitteln. Dadurch bekommt der Kreis die Möglichkeit, das Angebot nach Inbetriebnahme zu evaluieren und dort anpassen zu können, wo eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,6 kB
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(wie Dokument)
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564,2 kB
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