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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/289

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Das Regionale Mobilitätsmanagement informiert über Entwicklungen und Ergebnisse seiner Arbeit im Jahr 2019. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre entschied man sich dazu, dass die gemeinsame Projektumsetzung des Regionalen Mobilitätsmanagements für das Jahr 2020 in einem zweistufigen Prozess beschlossen wird. Daher können Sie dem Anhang 1 das Maßnahmenpaket für das Arbeitsprogramm 2020 entnehmen, welches in der nächsten Ausschusssitzung beschlossen werden soll.

 

Hintergrund Regionales Mobilitätsmanagement

Der Masterplan Mobilität für die KielRegion und der Aufbau des Regionalen Mobilitätsmanagements wurden am 11.10.2017 durch den Regionalentwicklungsausschuss beschlossen (vgl. VO/2015/505-006). Aufgrund der engen Verflechtungen und des gemeinsamen Interesses an einer modernen Mobilität sprachen sich die beteiligten Gebietskörperschaften für die Einrichtung eines Regionalen Mobilitätsmanagements bei der KielRegion GmbH aus. Nach der positiven Förderentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit konnte das Regionale Mobilitätsmanagement im Juli 2018 die Arbeit aufnehmen.

 

Das Arbeitsprogramm des Regionalen Mobilitätsmanagements basiert auf den im Masterplan Mobilität gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen. Durch eine intensive Abstimmung mit den Verwaltungen der Gebietskörperschaften sowie den Institutionen des Landes wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen entstehen.

 

Die Gebietskörperschaften der KielRegion haben unter Einbindung der betroffenen landesweiten Institutionen wie z. B. NAH.SH die Maßnahmen priorisiert. Berücksichtigt wurden dabei die parallellaufenden aktuellen Entwicklungen (z. B. Aussagen in Koalitionsverträgen, Fördermöglichkeiten, Mobilitätsplanungen in den Gebietskörperschaften). Damit das Regionale Mobilitätsmanagement die Maßnahmenumsetzung verfolgen kann, haben die Gebietskörperschaften in den jeweiligen Haushalten für 2020 Projektmittel in Höhe von je 70.000 Euro eingestellt.

 

Das abgeleitete Arbeitsprogramm für das dritte Projektjahr des Regionalen Mobilitätsmanagement, ist in folgender Darstellung umrissen. Es ist mit den beteiligten Verwaltungen und landesweiten Institutionen (NAH.SH) abgestimmt.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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Anlagen

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