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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/285

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Die elf Kreise im Land Schleswig-Holstein führen jährlich einen umfassenden Kennzahlenvergleich für den Bereich Sozialhilfe nach dem SGB XII durch. In den beigefügten Berichten 2018 und 2019 sind die Ergebnisse auf der Grundlage der Daten des jeweiligen Vorjahres dargestellt worden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe:

  1. Eingliederungshilfe (EGH)
  2. Produktgruppe Wohnen
  3. Produktgruppe Arbeit und Tagesstruktur
  4. Hilfe zur angemessenen Schul- und Ausbildung
  5. Heilpädagogische Leistungen

Für die Leistungen der Sozialhilfe wird ein eigener Kennzahlenvergleich durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.

Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht Benchmarking Eingliederungshilfe auf den Seiten 11 bis 14 im Bericht 2018 und auf den Seiten 10 bis 13 im Bericht 2019 vorangestellt. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sich die Ergebnisse im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) bei den Leistungen der Eingliederungshilfe wie folgt dar:

Bericht 2018, Berichtsjahr 2017:

 

Leistungsart

Dichte

Bruttoausgaben in € pro Einwohner (EW) oder pro Leistungsberechtigtem (LB)

 

Wert RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Wert RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Eingliederungshilfe

11,5

10,7

0,8

21.876 pro LB

21.583 pro LB

293 pro LB

 

 

 

 

 

 

 

Wohnen stationär inkl. teilstationär

3,3

2,9

0,4

19.342 pro LB

20.253 pro LB

-911 pro LB

Wohnen ambulant betreut

3,6

2,7

0,9

Ambulantisierungsgrad

52,3%

48,7%

3,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeit und Tagesstruktur

9,5

7,5

2,0

16.805 pro LB

17.552 pro LB

-747 pro LB

 

 

 

 

 

 

 

Schule und Ausbildung

5,9

5,9

0

8,7 pro EW

10,7 pro EW

-2,0 pro EW

 

 

 

 

 

 

 

Heilpädagogische Leistungen

24,8

36,9

-12,1

14,3 pro EW

24,1 pro EW

-9,8 pro EW

 

Bericht 2019, Berichtsjahr 2018:

 

Leistungsart

Dichte

Bruttoausgaben in € pro Einwohner (EW) oder pro Leistungsberechtigtem (LB)

 

Wert RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Wert RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Eingliederungshilfe

11,7

10,9

0,8

22.446 pro LB

21.810 pro LB

636 pro LB

 

 

 

 

 

 

 

Wohnen stationär inkl. teilstationär

3,2

2,8

0,4

19.377 pro LB

20.173 pro LB

-796 pro LB

Wohnen ambulant betreut

3,8

3,0

0,8

Ambulantisierungsgrad

53,9%

51,1%

2,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeit und Tagesstruktur

9,6

7,6

2,0

17.667 pro LB

18.290 pro LB

-623 pro LB

 

 

 

 

 

 

 

Schule und Ausbildung

5,1

5,9

-0,8

9,9 pro EW

11,4 pro EW

-1,5 pro EW

 

 

 

 

 

 

 

Heilpädagogische Leistungen

25,9

36,1

-10,2

14,5 pro EW

24,4 pro EW

-9,9 pro EW

 

Bewertung

Beim Ambulantisierungsgrad liegt der Kreis Rendsburg-Eckernförde vor dem Mittelwert der Kreise. Im Bereich Eingliederungshilfe liegen die Kosten höher als der Mittelwert der Kreise und in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Tagesstruktur, Schule und Ausbildung und Heilpädagogische Leistungen liegen die Kosten geringer als der Mittelwert. Dieser Zusammenhang ergibt sich daraus, dass einige Leistungsberechtigte mehrere Leistungen beziehen und die Anzahl der Leistungsberechtigten stichtagsbezogen angegeben wird und im Jahresverlauf mehr Personen Leistungen bezogen haben können. Im Bereich Schule und Ausbildung liegt die Dichte im Kreis etwa auf demselben Niveau wie der Mittelwert, im Bereich Heilpädagogische Leistungen deutlich unter dem Mittelwert und im Bereich Wohnen und Eingliederungshilfe gesamt über dem Mittelwert.

In der Eingliederungshilfe liegt der Fokus auf der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Dieses bringt viele Veränderungen in der Verwaltung, in den Leistungen und dementsprechend auch im Benchmarking mit sich. Während der Erstellung des Berichtes 2019 für das Berichtsjahr 2018 wurde bereits der neue Berichtsrahmen für das Berichtsjahr 2020 aufgesetzt, in welchem die Änderungen sukzessive zum Tragen kommen. Daher ist der Bericht 2020 hiervon noch unberührt, der Bericht 2021 wird ein Übergangsbericht und der Bericht 2022 (über das Berichtsjahr 2021) wird voraussichtlich der erste Bericht, der vollständig auf der neuen Gesetzeslage beruht.

Die Kennzahlenvergleiche sind als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

Finanzielle Auswirkungen: ./.

 

 

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Anlagen

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