Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/278

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Am 17. Dezember 2019 hat die Landesregierung den dritten Entwurf der Teilfort-schreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I bis III beschlossen. Damit wurde auch ein neues Beteiligungsverfahren gestartet.

 

Alle relevanten Karten und Unterlagen zu den einzelnen Beteiligungsverfahren werden im Onlineportal BOB-SH zur Verfügung gestellt (www.bolapla-sh.de). Dort können ab dem 13. Januar 2020 auch Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Nach Abwägung aller objektiven Kriterien enthalten die dritten Planentwürfe 341 Vorranggebiete für Windenergie auf insgesamt rund 2,0 % der Landesfläche.

 

Die Landesregierung hat nach Abschluss der zweiten Anhörung die Windenergie-Regionalplanung erneut auf den Prüfstand gestellt. Dies betrifft insbesondere das gesamträumliche Plankonzept mit dem Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorranggebiete und dem Repowering-Konzept. Grundsätzliche Leitlinie der Landesregierung war dabei der gesteuerte weitere Ausbau der Windenergie als Wirtschaftsfaktor und Baustein der Energiewende unter Berücksichtigung der Schutzzwecke.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum zweiten Planentwurf erbrachte rd. 5.200 Stellungnahmen. Anhand der Auswertung der Stellungnahmen hat die Landesregierung entschieden, einen dritten Planentwurf aufzustellen. Damit wird die Anforderung des OVG Schleswig umgesetzt, wonach Planänderungen zwingend eine weitere Anhörung zur Folge haben.

 

Für den dritten Planentwurf wurden

 

-            Datenkorrekturen (z. B. das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Wohnbebauung, Biotopen oder Großvogelhorsten) eingepflegt;

-            der Kriterienkatalog erneut überprüft und in Teilen angepasst (im Detail nachzulesen im Kapitel 2.7 des gesamträumlichen Plankonzeptes, S. 83 ff.);

-            das sonstige Plankonzept erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-            die Abwägungsentscheidungen zu neuen Potenzialflächen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und des angepassten Kriterienkatalogs aktualisiert.

 

An den Zielen und Grundsatzentscheidungen zum zweiten Planentwurf wird ansonsten festgehalten.

 

Sofern relevant, wurden Stellungnahmen in die Abwägungsentscheidungen zum dritten Planentwurf einbezogen. Sofern Stellungnahmen zu Änderungen des Planentwurfs führen, wird dies ausdrücklich auch in den Datenblättern der betroffenen Flächen erläutert. Die Bewertung von Stellungnahmen, die nicht zu Änderungen des Planentwurfs führen, erfolgt in der Regel nur in den Synopsen.

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/pdf_Synopse_LEP_zweiterPlanentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

(Synopse Stellungnahmen Anhörung LEP 2. Entwurf)

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/pdf_Synopse_RPII_zweiterPlanentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=5

(Synopse Stellungnahmen Anhörung Regionalplan II 2. Entwurf)

 

Die Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde zum zweiten Planentwurf befindet sich zusammen mit der hierzu vorgenommenen Abwägung der Landesplanung u. a. in der Synopse zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans auf den Seiten 721 bis 730 sowie in der Synopse zur Teilaufstellung des Regionalplans II auf den Seiten 2.045 bis 2.103.

 

Sämtliche Planunterlagen und Anhörungsdokumente wurden entsprechend aktualisiert. Im dritten Planentwurf wird zu 967 Windenergie-Potenzialflächen eine Abwägungsentscheidung getroffen und in Datenblättern dokumentiert. Gegenüber dem zweiten Planentwurf sind rd. 2.300 ha Vorranggebiete weggefallen und rd. 3.300 ha neu hinzugekommen.

 

Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde übertragen bedeutet das, dass sich die Zahl der geplanten Vorranggebiete – einschließlich Repowering – von ursprünglich 71 (1. Entwurf) und 59 (2. Entwurf) auf 56 im 3. Entwurf verringert hat. Die Differenz ergibt sich aus einem Zusammenlegen von angrenzenden Vorranggebieten zu einem (Beispiel Quarnbek; PR2_RDE_056), der Streichung von Vorranggebieten aus dem 2. Entwurf (Beispiel Sehestedt; PR_RDE_039) und der Aufnahme neuer Vorranggebiete (Beispiel Padenstedt; PR_RDE_317).

 

Die Beanspruchung einer Gesamtfläche für Vorranggebiete entwickelt sich von ursprünglich 4.672,7 ha (1. Entwurf) über 3.563,5 ha (2. Entwurf) auf jetzt 3.908,2 ha. Dies entspricht einem Flächenanteil von 1,8 % der Kreisfläche.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat durch Veröffentlichung im Kreisblatt Nr. 36 vom 04.12.2019 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 13.01.2020 bis zum 13.02.2020 bekannt gemacht.

 


 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Die Landesregierung verfolgt im Rahmen eines gesamträumlichen Konzeptes die Absicht, die Windenergienutzung im Sinne der Energiewende und der klimapoliti-schen Perspektiven aber gleichermaßen auch unter Wahrung der Interessen der Bevölkerung und der Erhaltung von Natur und Landschaft voranzutreiben.


 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

Loading...