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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/274

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Verwaltung hat den Zeitplan für die Haushaltsplanung für den Haushalt 2021 erstellt. Bei der Planung der einzelnen Aufgaben wurden die Erfahrungen aus den Vorjahren zugrunde gelegt. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung den Haushaltserlass 2021, der Grundlagen für die Haushaltsplanung 2021 liefert, erst zu einem sehr späten Zeitpunkt erwartet. Bereits der Haushaltserlass 2020 lag der Verwaltung erst am 27.09.2019 vor. Im Rahmen des Haushaltserlasses 2021 werden auch die Grunddaten zum Finanzausgleich geliefert, der ab dem Jahr 2021 vom Land neu zu regeln ist.

 

Die Verwaltung hat daher die Termine für die Vorstellung der Schwerpunkte des Haushaltsentwurfes 2021 für die Politik und den Gemeindetag in der 44. Kalenderwoche 2020 (26.10. - 31.10.2020) vorgesehen. Im Anschluss stehen 2 Wochen (45. und 46. Kalenderwoche 2020 – 02.11. bis 15.11.2020) für die Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung. Die Beratung in den Fachausschüssen des Kreistages wird dann in der 47. und 48. Kalenderwoche (16.11. bis 25.11.2020) erfolgen. Im Anschluss hat die Verwaltung nach der letzten Fachausschuss-Sitzung leidglich 1 Woche Zeit bis zur Sitzung des Hauptausschusses zum Haushalt 2021 am 03.12.2020.   
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: keine Relevanz


 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine


 

 

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Anlagen

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