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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/273

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen vom 7. November 2016 (Kommunalpaket III) sieht vor, dass Ende des Jahres 2019 nicht verausgabte Mittel aus der Integrations- und Aufnahmepauschale den Kommunen für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Land hat deshalb bereits im Dezember 2019 den Kreisen Sonderzahlungen in einer Summe zur zeitnahen und vollständigen Weiterleitung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden überwiesen. Ein Vorabzug für den Kreis ist nicht möglich.

 

Landesweit standen Restmittel in Höhe von 800.684 Euro zur Verfügung. Die Verteilung durch das Land erfolgte entsprechend der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, nach der sich 2019 die Verteilung der aufzunehmenden Personen gerichtet hat. Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde entfallen 77.666,35 Euro. Die Zuweisung des Restbetrages erfolgte durch das Land aus haushalterischen Gründen trotz ausstehender Abrechnungen der Monate November und Dezember 2019. In den Monaten November und Dezember 2019 wurden dem Kreis insgesamt 61 Personen zugewiesen, für die jeweils eine Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 500 Euro gezahlt wird, mithin insgesamt 30.500 Euro, welcher in Abzug von der Gesamtsumme gebracht wird. Demnach verbleiben 47.166,35 Euro zur Weiterleitung an die Städte, Ämter und Gemeinden. Seitens des Landes wurden keine Vorgaben zum weiteren Verteilungsschlüssel gemacht.

 

Im letzten Jahr wurden die Restmittel der Integrationspauschale auf Kreisebene zu 50% nach der Anzahl der in der Gemeinde lebenden Neuzugewanderten aus den sieben zugangsstärksten Herkunftsländern und zu 50% nach Zuweisungen auf der Grundlage der Ausländer- und Aufnahmeverordnung verteilt.

 

Der Vorstand des Kreisverbandes des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages hat in diesem Jahr jedoch einen Verteilungsschlüssel bis auf weiteres als Grundsatzbeschluss für alle Verteilungen gefasst.

Demnach sollen als Verteilkriterien je zur Hälfte die Zuweisungen nach der Verteilquote gemäß Ausländer- und Aufnahmeverordnung sowie die Verteilung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) berücksichtigt werden.

 

Daher wird dieser Verteilerschlüssel für die Verteilung der Restmittel der Integrations- und Aufnahmepauschale herangezogen.

 

Die sich hieraus ergebende Verteilung der Mittel kann der Anlage entnommen werden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Auszahlung der Restmittel der Integrationspauschale 2019 an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden nach den Mittelwerten auszuzahlen, die sich aus der Berechnung der Anlage ergeben.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da die Gelder an den kreisangehörigen Bereich weitergeleitet werden.

 

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Anlagen

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