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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/147-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2019 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüber­schuss 2018 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 13. August 2019 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 07. Oktober 2019 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsan­teile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 49.090,86 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

Die Fachausschüsse werden aufgefordert, Vorschäge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2018 zu entwickeln und dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2020 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Entfällt

 

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