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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Eine Anlage ist nichtöffentlich, weil hier schützenswerte, unternehmensspezifische Daten enthalten sind.

 

 

2. Sachverhalt:

Seit dem 04.06.1992 besteht zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) ein Entsorgungsvertrag. Der Kreis beauftragt als öffentliche rechtlicher Entsorger nach dem heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetz die AWR als Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Die AWR erhält für ihre Leistung auf der Grundlage einer im Voraus kalkulierten Selbstkostenabrechnung ein Entgelt (Festpreis), das jährlich zum 01.01. neu zu vereinbaren ist.

 

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde mbH) vom 25.09.2019 für das Jahr 2020.

 

Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.

 

Die Verwaltung empfiehlt wie in den Vorjahren
 

-          die Verwertungserlöse für Altpapier in 2020 in Form eines Korridors von 10 % abzurechnen,
 

-          zur Abwicklung der Positionen, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Neumünster und dem Kreis Plön ergeben, nach dem Prinzip der Selbstkostenerstattung abzurechnen, da der Kreis auf Grund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nur die tatsächlich angefallenen Mengen vergütet bekommt.

 

Die Kosten des Festpreises netto steigen um 9,5 % gegenüber 2019 und brutto um 9,4 %.

 

Die Erhöhung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:

 

a)     höhere Logistikkosten beim Restmüll, Sperrmüll und Bioabfall um rd. 185 T€
 

b)     niedrigere Umsatzerlöse aus der Verwertung PPK (Papier, Pappe, Kartonage), Altmetall, E-Schrott und Alttextilien um rd. 998 T€

 

Zu a)

Bei den Positionen Sammlung und Transport von Restmüll und Biobfall wirken sich die Steigerungen der Behältervolumen und die vertraglich vereinbarte Preisanpassung aus.

 

Die Kosten der Sperrmüllsammlung steigen an, da der Anteil des im Rahmen der Straßenrandsammlung erfassten Altholzes stark gestiegen ist. Die Gesamtsammelmenge ist rückläufig, jedoch führen die Kosten der Altholzerfassung in Verbindung mit der vertraglich vereinbarten Preisanpassung zu höheren Kosten. Die Altholzverwertungskosten sind zusätzlich gestiegen.

 

Zu b)

Die PPK-Erlöse liegen bei leicht gesunkener Sammelmenge mit rd. 884 T€ unter dem Vorjahreswert, weil der Marktpreis stark gesunken und der Anteil der Dualen Systeme gestiegen ist. Der steigende Anteil der Dualen Systeme am PPK-Volumen wirkt in Verbindung mit höheren PPK-Logistikkosten insgesamt entlastend auf den Festpreis. Die Verwertungspreise für die Fraktionen Altmetall, E-Schrott und Alttextilien sind ebenfalls deutlich gesunken.

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 6 bis 11 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten..

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, das Festpreisangebot der AWR vom 25.09.2019 in Höhe von 16.464.094,00 € netto, bzw. 19.592.271,86 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

Der Kreistag beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 25.09.2019 in Höhe von 16.464.094,00 € netto, bzw. 19.592.271,86 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen..

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Höherer Aufwand im Teilplan Abfallwirtschaft, der durch bestehende Rücklagen aus den Abfallentgelten ausgeglichen wird..

 

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Anlagen

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