Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/071
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung eines Schulleiterwahlausschusses zur Wahl des Leiters / der Leiterin der Schule an den Eichen in Nortorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Hetzel, Sebastian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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16.12.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Bei der Schule an den Eichen in Nortorf, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, ist nach dem Ausscheiden des Schulleiters die Schulleiterstelle neu zu besetzen.
Die Stelle des Schulleiters wurde im Nachrichtenblatt Ausgabe Nr. 6/7/2019 vom 22.07.2019 zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben. Erwartet wird, dass eine Stellenbesetzung frühestens zum 01.02.2020 erfolgen wird.
Nach den §§ 37, 38 Schulgesetz (SchulG) wirken bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und die Schülerinnen und Schüler in der Form eines Wahlverfahrens mit. Hierzu wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet, der sich wie folgt zusammensetzt:
- 10 Vertreter/innen des Schulträgers
- 10 Mitglieder der Schule
Die Mitglieder der Schule setzen sich wie folgt zusammen:
- 5 Vertreter/innen der Lehrkräfte der Schule, die von der Lehrerkonferenz sowie
- 5 Vertreter/innen der Eltern der Schule, die vom Schulelternbeirat zu wählen sind.
Die 10 Vertreter/innen des Schulträgers, die gemäß § 38 Abs. 2 SchulG vom Kreistag als Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsandt werden, müssen dem Kreistag nicht angehören. Sie dürfen jedoch nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der Schule an den Eichen sein.
Es soll sichergestellt werden, dass gemäß § 38 Abs. 1 SchulG mindestens 40 % der Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses Frauen sind. Dementsprechend sind vom Kreistag mindestens 4 Frauen von 10 Vertretern des Schulträgers zu wählen, damit kreisseitig diesem Erfordernis Rechnung getragen wird.
Für die Besetzung der 10 Vertreter/innen vom Kreis als Schulträger im Schulleiterwahlausschuss wird unter Berücksichtigung aller derzeit vertretenen 8 Fraktionen im Kreistag verwaltungsseitig vorgeschlagen, nach folgender Aufteilung zu verfahren: CDU: 2 Vertreter/innen, SPD: 2 Vertreter/innen, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AFD, SSW, Die LINKE und WGK jeweils 1 Vertreter/in. Somit werden alle im Kreistag vertretenden Fraktionen wie in der Vergangenheit auch bei der Besetzung des Schulleiterwahlausschusses beteiligt sein. Die beiden größten Fraktionen CDU und SPD werden darüber hinaus jeweils mit einem weiteren Vertreter berücksichtigt.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, für die Neubesetzung der Schulleiterstelle der Schule an den Eichen, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung einen Schulleiterwahlausschuss zu bilden und die 10 Vertreter/innen des Schulträgers in diesen Ausschuss gemäß folgendem Vorschlagsrecht zu wählen:
CDU: 2 Vertreter/innen,
SPD: 2 Vertreter/innen,
Bündnis 90/Die Grünen: 1 Vertreter/in,
FDP: 1 Vertreter/in,
AFD: 1 Vertreter/in,
SSW: 1 Vertreter/in,
Die LINKE: 1 Vertreter/in,
WGK: 1 Vertreter/in.