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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/973-001-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 unter anderem mehrheitlich beschlossen, Gesellschafter einer noch zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden und die Verwaltung ermächtigt, die Gründung der Klimaschutzagentur vorzubereiten.

 

In Abstimmung mit Vertretern der gemeindlichen Ebene (Beirat) wurde der dieser Vorlage beigefügte Entwurf eines Gesellschaftsvertrages entwickelt, der die Gründung einer gemeinnützigen GmbH beinhaltet.

 

Der Vertrag sieht eine Beteiligung des Kreises am Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro vor. Die weiteren Gesellschafter beteiligen sich jeweils mit 1.000 Euro an der Gesellschaft. Im Vertrag ist festgelegt, dass der Anteil des Kreises nicht unter 25,1% sinken darf. Damit ist sichergestellt, dass z. B. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages gegen die Stimmen des Kreises durch die übrigen Gesellschafter nicht möglich ist.

 

Nur kreisangehörige Kommunen und Ämter sowie der Kreis selbst können Gesellschafter werden. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch die Leistung der Einlagen und durch die jährlichen Zahlungen der Gesellschafter. Angaben zum Kapitalbedarf und zur Wirtschaftlichkeit können dem beiliegenden Business-Plan entnommen werden. Die Leistungen der Gesellschaft sind aus dem ebenfalls beigefügten Vermerk und der entsprechenden Auflistung ersichtlich.

 

Entsprechend § 57 der Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 102 Abs. 1 der Ge-meindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) darf der Kreis unmittelbar eine Gesell-schaft gründen, wenn ein wichtiges Interesse des Kreises an der Gründung vorliegt und die kommunale Aufgabe dauerhaft mindestens ebenso gut und wirtschaftlich wie in Organisationsformen des öffentlichen Rechts erfüllt wird. Gemäß dem hier beigefügtem Abwägungsbericht sind die kommunalverfassungsrechtlichen Schranken erfüllt.

 

Die Geschäftsführung und das Management der Klimaschutzagentur soll die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde (WFG) übernehmen. Als Standort der Agentur sind Räumlichkeiten der WFG im Technik- und Ökologiezentrum Eckernförde vorgesehen.

 

Dem zuständigen Finanzamt wurde der Vertrag mit der Bitte um Überprüfung der Formulierungen zur Gemeinnützigkeit vorgelegt und die Gründung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Landes angezeigt.

 

Im weiteren Verlauf

- sind von den zuständigen Gremien der an einem Beitritt zur Gesellschaft interessierten Gemeinden entsprechende Beitrittsbeschlüsse zu fassen und

- ist die Klimaschutzagentur gemäß einer beihilferechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Weissleder – Ewer von jedem Gesellschafter durch einen gesondert zu beschließenden Betrauungsakt mit den entsprechenden Dienstleistungen zu betrauen.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Gründung und Beteiligung des Kreises an einer Klimaschutzagentur gGmbH nach Maßgabe des beigefügten Gesellschaftsvertrages.

 

Der Landrat oder eine von ihm bevollmächtigte Person wird beauftragt, alle mit der Gesellschaftsgründung einhergehenden notwendigen Schritte einzuleiten und ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Vertrag vorzunehmen.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Klimaschutz ist Kernaufgabe der Gesellschaft
 

 

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Anlagen

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