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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise - Anstalt des öffentlichen Rechts - (KOSOZ AöR) hat als Kommunalunternehmen gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts vom 03.04.2017 (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschafts-jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

Der Verwaltungsrat der KOSOZ AöR hat in seiner Sitzung am 25.10.2019 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 (siehe Anlage 1) einstimmig festgestellt.

Gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 KUVO ist der Wirtschaftsplan für ein gemeinsames Kommunalunternehmen der Gemeindevertretung, hier dem Kreistag, vor Beginn des Wirtschaftsjahres zur Kenntnis zu geben.

 

Ferner sieht die Organisationsatzung der KOSOZ AöR in § 9 Abs. 3 Nr. 3 bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans einschließlich des fünfjährigen Finanzplans neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrats die Zustimmung aller Träger der KOSOZ AöR vor.

 

 

Zur gesamten Finanzsituation der KOSOZ AöR wird im Wesentlichen auf den 5-jährigen Finanzplan verwiesen. Dieser stellt die Entwicklung der Finanzmittel der Anstalt des öffentlichen Rechts für die Jahre 2020 bis 2024 dar. Als Finanzmittelfond (Rücklage) zum 01.01.2020 ist ein Betrag i.H.v. 4,5 Mio. EUR angenommen worden.

Insbesondere als Auswirkung aus der Umsetzung des Stellenplans 2020 zur Sicher-stellung der Leistungsfähigkeit der KOSOZ AöR zur Umsetzung des Bundesteil-habegesetzes im Bereich des Vertragsrechts nach dem Kapitel 8 des Sozial-gesetzbuch Neuntes Buch (SAGB IX) sind in den jährlichen Erfolgsplänen für 2020 bis 2024 jeweils Verluste (Pos. 9) ausgewiesen. Die jährlichen Steigerungen basieren im Wesentlichen auf den üblicherweise zu erwartenden Personalkosten-steigerungen.

 

Die deutlichen Steigerungen der Verluste aus den Erfolgsplänen ab 2021 sind mit den nur noch für 2020 geplanten Erträgen aus den zusätzlichen Koordinierungsmittel des Landes Schleswig- Holstein in Höhe von 300 Tsd. EUR und der Planung von Reinvestitionen im Bereich der EDV in 2023 i.H.v. 160 Tsd. EUR sowie gleichzeitig in der Höhe unverändert angenommen Erträgen aus den Koordinierungsmitteln bis 2024 begründet.

 

Aufgrund der Planannahmen ist der Haushalt der KOSOZ AöR in den jährlichen Einnahmen und Ausgaben nicht ausgeglichen, sodass die bislang gebildeten Rücklagen zum Ausgleich herangezogen werden. Durch die neu berücksichtigten Aufwendungen im Bereich des Stellenplans und die geplanten Investitionen für die EDV verändert sich der Finanzmittelfond in der 5-jährigen Planung deutlich. Er beläuft sich zum 31.12.2024 mit 1,518 Mio. EUR aber weiterhin positiv.

 

Zur Darstellung der Finanzsituation der AöR und zur Begründung im Weiteren wird auf die Beschlussvorlage der KOSOZ AöR für die Befassung des Verwaltungsrats am 25.10.2019 (s. Anlage 2) verwiesen.

 

Der Kreistag wird um Kenntnisnahme und Erteilung der Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2020 der KOSOZ AöR gebeten.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt den Wirtschaftsplan 2020 der KOSOZ AöR zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe Sachverhalt

 

 

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Anlagen

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