Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung der Finanzausstattung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Kai Reimers
- Ansprechpartner/in:
- Reimers, Kai
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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05.12.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Kenntnisnahme
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16.12.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Soweit die sonstigen Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen eines Kreises
seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden
zu erheben (Kreisumlage). Auf der Einnahmeseite stellt die Kreisumlage eine
wesentliche Stellschraube zur Erreichung des gesetzlich geforderten
Haushaltsausgleichs dar.
Im bisherigen Dialog mit dem kreisangehörigen Bereich wird nach Abwägung der
beiderseitigen Interessen von Kreis und kreisangehörigen Kommunen die
Beibehaltung des derzeitigen Umlagesatzes von 31 von Hundert als angemessen
angesehen.
Bei der Festsetzung des konkreten Kreisumlagehebesatzes hat der Kreis
Rendsburg-Eckernförde allerdings nach geltender Rechtsprechung gleichermaßen
die gleichrangigen Interessen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden und des
Kreises an einer auskömmlichen Finanzausstattung zu beachten.
Vor der Entscheidung über die Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes ist daher
wie erstmals im Vorjahr der Finanzbedarf der betroffenen Städte und Gemeinden
in einer Querschnittsbetrachtung zu ermitteln. Die Basis für die Ermittlung der
finanziellen Lage der kreisangehörigen Kommunen sind die Daten der
Haushaltspläne des Haushaltsjahres 2019 mit der mittelfristigen Finanzplanung
2020 bis 2022 und den Jahresergebnissen 2017 und 2018, soweit diese schon
ermittelt worden sind. Die zuständigen Verwaltungen wurden bei der Erfassung
der Daten mit einbezogen.
Dabei wurden folgende wesentliche Haushaltspositionen erfasst und betrachtet:
1. Haushaltsausgleich (Entwicklung der mittelfristigen Ergebnisplanung)
2. Freier Finanzspielraum (kameral) / Zahlungsmittelbestand – Finanzplan (Doppik)
3. Steuer- und Finanzkraft und Realsteuerhebesätze
4. Investitionstätigkeit / Verschuldung
5. Sonstige Haushaltsdaten (freiwillige Leistungen)
Die Ergebnisse und die Auswertung der Finanzdaten sind in dem dieser Vorlage
beigefügtem Bericht dargestellt.
Die Daten der einzelnen Kommunen sind in den als Anlage beigefügten Tabellen
ausgewiesen, getrennt nach kameraler und doppischer Haushaltsführung.
Zusammenfassung:
Bei der Bewertung des Finanzbedarfs in der Querschnittbetrachtung und der
Bestimmung des Kreisumlagehebesatzes kommt es nicht auf die einzelne, die
finanziell bedürftigste Kommune an. Im Ergebnis der Querschnittsbetrachtung des
Finanzbedarfs kann festgestellt werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit
dem im Haushaltsentwurf veranschlagten Kreisumlagehebesatz die
Mindestausstattung der Kommunen nicht verletzt. Die absolute Grenze wird mit der
Festsetzung der Kreisumlage von 31 v.H. in der Haushaltssatzung 2020 nicht
erreicht.
Die Finanzsituation der Kommunen verbessert sich nach den Zahlen der
mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 aufgrund der angenommenen Entwicklung
des Steueraufkommens. Neben dem Steueraufkommen erhöhen sich in den
kommenden Haushaltsjahren zum einen der freie Finanzspielraum (kameral) und
zum anderen die freien Finanzmittel aus laufender Verwaltungstätigkeit (doppisch).
Bisher nicht abschätzbar sind allerdings die Auswirkungen auf die Kommunen durch
die geplante Reform des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen sowie
die Reformierung des Kita-Gesetzes.
Der Kreishaushalt weist zwar im Haushaltsjahr 2020 einen Überschuss aus; dieser
ermöglicht es aber dem Kreis weitere notwendige Investitionen ohne
Neuverschuldung vorzunehmen. Die freiwilligen Leistungen steigen in einem
moderaten Rahmen und enthalten im Haushaltsentwurf keine wesentlichen neuen,
dauerhaften Leistungen (siehe Ziffer 17 des Vorberichts des Kreises). Diese
Maßnahmen sind ein Beleg für die Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme
durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Unter Abwägung des Finanzbedarfs der kreisangehörigen Kommunen in der
Querschnittsbetrachtung und der rücksichtsvollen Haushaltsplanung des Kreises
wird mit einem Kreisumlagehebesatz von 31 v.H. im Rahmen der Beschlussfassung
über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 aus der Sicht der Verwaltung
nicht gegen die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung verstoßen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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312,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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