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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/049-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:


Nach § 51 Schulgesetz (SchulG) sind die Kreise verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebotes eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.

 

Der vom Kreistag in seiner Sitzung am 16.12.2013 beschlossene Kreisschulentwicklungsplan bedarf in Anbetracht der sich verändernden Entwicklung der Schülerzahlen sowie der Veränderungen der schulrechtlichen relevanten Vorschriften der Überarbeitung und Fortschreibung.

 

Nach Erstellung des Entwurfs des Schulentwicklungsplans (SEP) des Kreises wurde das formelle Beteiligungsverfahren gem. § 51 Satz 2 SchulG eingeleitet.

In der als Anlage beigefügten Synopse werden die Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der örtlichen Schulträger im Kreis und kreisübergreifend sowie die der Kreiselternbeiräte und die Anmerkungen der Verwaltung des Kreises dargestellt.

 

Aktualisierte Bevölkerungszahlen des Kreises wurden der Kreisverwaltung am 13.08.2019 zur Verfügung gestellt. Eine Neuberechnung der Prognosezahlen konnte aufgrund des geringen Zeitfensters erst nach der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung am 02.09.2019 erfolgen.

Es wurden jedoch keine ausschlaggebenden anderweitigen Prognosen erwartet.

 

In seiner Sitzung am 02.09.2019 beschloss der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem Entwurf des SEP des Kreises Rendsburg-Eckernförde nach Aktualisierung der Prognosezahlen zuzustimmen.

 

Die Neuberechnung der Prognosezahlen ergab keine ausschlaggebenden Veränderungen der Prognose.

 

Der Entwurf eines aktualisierten SEP des Kreises unter Berücksichtigung der Bestandsschülerzahlen für das Schuljahr 2018/2019 mit Anpassungen nach dem Beteiligungsverfahren wird dem Kreistag als weitere Anlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dem als Anlage beigefügten Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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