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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 23.11.2015 der Kooperationsvereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Digitalfunk-Servicestelle zwischen dem Kreis Plön, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Landeshauptstadt (LH) Kiel zugestimmt. Die Vereinbarung wurde zum 01.01.2016 geschlossen. Diese Kooperationsvereinbarung beinhaltet die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zur Errichtung und zum Betrieb einer Digitalfunk-Servicestelle, wie sie nach dem Landesbetriebskonzept Digitalfunk BOS des Landes Schleswig-Holstein zwingend vorgesehen ist.

Laut Vereinbarung sind sich die drei Gebietskörperschaften darin einig, die zentralen Aufgaben einer Servicestelle durch die LH Kiel zu erledigen, während dezentrale Aufgaben durch sogenannte Satelliten in den Kreisen wahrgenommen werden. Ziel der Vereinbarung war und ist es, in der Aufgabenwahrnehmung personelle Synergien zu schaffen und die Personalkosten in der Auslieferungsphase der Funkgeräte und in der Betriebsphase des Digitalfunks zu reduzieren. Darüber hinaus sind der zentralen Digitalfunk-Servicestelle Betreuungsaufgaben und Teile der Aufgaben eines Funksachbearbeiters für das von den Kreisen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eingerichtete und zu unterhaltende digitale Alarmierungsnetz zugewiesen worden.

 

Für die zuständigkeitsübergreifenden zentralen Aufgaben der Digitalfunk-Servicestelle wurde eine Kostenregelung getroffen.

Diese Kostenregelung sieht vor, dass von zwei Planstellen 75 % von den Kooperationspartnern zu tragen sind. Die Personalkosten werden derzeit von den Kooperationspartnern je zu einem Drittel getragen.

 

Der Kreis Plön hatte Ende des Jahres 2018 eine Evaluierung des Arbeitsaufkommens im Verhältnis zu den Kosten seit Inbetriebnahme der Digitalfunk-Servicestelle verlangt, um ggf. für die Zukunft Anpassungen vornehmen zu können. Im Leitstellenbeirat am 16.11.2018 war dann beschlossen worden, eine solche Evaluierung durchzuführen.

In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Kiel und den Kreiswehrführern der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön wurde in zwei Sitzungen am 08.01.2019 und 05.02.2019 die Evaluierung durchgeführt. Gemeinsam wurde das Ergebnis bezüglich der Aufgabenzuteilung auf zentrale Servicestelle und Satelliten erstellt. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag bezüglich einer geänderten Kostenverteilung gemacht.

 

Im Leitstellenbeirat vom 21.03.2019 wurde das Ergebnis seitens der Landeshauptstadt Kiel vorgestellt. Die Arbeitsgruppe hatte festgestellt, dass die Kostenverteilung nicht der Arbeitsbelastung für die jeweilige Gebietskörperschaft entspricht. Vielmehr musste festgestellt werden, dass die Arbeitsweise für den laufenden Betrieb abhängig von der Größe des Funknetzes (Nutzer) und des digitalen Alarmierungsnetzes (Anzahl der digitalen Alarmumsetzer) und der damit verbundenen Arbeitsbelastung in der zentralen Digitalfunkservicestelle ist. Darüber hinaus entfallen weitere 25 % der zwei Planstellen allein auf Aufgaben der Landeshauptstadt Kiel, so dass 50 % der Planstellen (statt wie bisher nur 25%) auf Aufgaben der zentralen Servicestelle entfallen und die entsprechenden Kosten daher nicht von den Kooperationspartnern zu tragen sind.

 

Dementsprechend ist die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gekommen, dass die verbleibenden 50% der Kosten der zentralen Digitalfunk-Servicestelle in einem neuen Verhältnis verteilt werden sollen. Dies sind künftig 40/40/20 (Kiel/Rendsburg-Eckernförde/Plön) Anteile der Kosten. Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde entfallen damit künftig 40 % der Personalkosten der zentralen Digitalfunk-Servicestelle.

 

Im Gesamtergebnis sinken für den Kreis Rendsburg-Eckernförde die Kosten der Beteiligung an der zentralen Digitalfunk-Servicestelle.

 

Zum Vergleich:

Kostenpauschale 2019 35.050,00 €

Kostenpauschale 2020 29.320,00 €


Der Vertrag ist entsprechend dieser Vorgehensweise zu ändern. Die vorgesehene Änderung ergibt sich aus der nachstehenden Synopse:

 

Alt

Neu

§ 1 Gegenstand, Aufgabenträger, Aufgabendurchführung

§ 1 Gegenstand, Aufgabenträger, Aufgabendurchführung

(4) Ferner nimmt die Landeshauptstadt Kiel auch die Durchführung der in der

Anlage genannten Aufgaben der Kreise aus den Bereichen „Digitale

Alarmierung“ und „Analog-Funk“ wahr.

(4) Ferner nimmt die Landeshauptstadt Kiel auch die Durchführung der in der

Anlage genannten Aufgaben der Kreise aus dem Bereich „Digitale Alarmierung“ und „Analog-Funk“ wahr. *

 

§ 3

Kostenausgleich

§ 3

Kostenausgleich

(1) Es erfolgt ein Kostenausgleich aufgrund der erforderlichen Personalkosten für

die zentrale Aufgabendurchführung durch die Landeshauptstadt Kiel. Derzeit

sind für die Aufgabenerfüllung 75 % von 2 Planstellen (EG 10, EG 6)

erforderlich. Die auf dieser Basis von der Landeshauptstadt Kiel ermittelten

Kosten werden von den Vertragsparteien je zu einem Drittel getragen. Eine

Aufstockung der Planstellen für die Wahrnehmung der Aufgaben dieses

Vertrages über den derzeitigen Stand hinaus kann nur im Einvernehmen aller

drei Vertragsparteien erfolgen.

Die nach Abs. 1 ermittelten Kosten werden in Abschlägen gleicher Höhe jeweils

zum 15.03. und 15.09. für das laufende Jahr fällig und werden durch die

Landeshauptstadt Kiel in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Ist-Kosten

erfolgt durch die Landeshauptstadt Kiel zum 15.06. des Folgejahres.

Die Kosten der Ersteinrichtung für die zentrale Aufgabendurchführung sowie die

laufenden Kosten dieser Aufgabenwahrnehmung durch die Landeshauptstadt Kiel werden ebenfalls zu gleichen Teilen durch die Vertragsparteien getragen.

Die erforderliche Ausstattung richtet sich nach Vorgaben des Landes

Schleswig-Holstein für die Ausstattung von Digitalfunk-Servicestellen. Kosten,

die ausschließlich für die Aufgabenwahrnehmung einer der beteiligten

Gebietskörperschaften und nicht für die Durchführung zentraler Aufgaben im

Sinne des Vertrages entstehen, sind alleine von der Gebietskörperschaft zu

tragen, der sie zugutekommen.

(1) Es erfolgt ein Kostenausgleich aufgrund der erforderlichen Personalkosten für

die zentrale Aufgabendurchführung durch die Landeshauptstadt Kiel. Ab dem

01.01.2020 sind für die Aufgabenerfüllung 50 % von 2 Planstellen (EG 10, EG 6) erforderlich. Die auf dieser Basis von der Landeshauptstadt Kiel ermittelten

Kosten werden vom Kreis Plön zu 20 %, sowie vom Kreis Rendsburg-

Eckernförde und der Landeshauptstadt Kiel zu jeweils 40 % getragen. Eine

Aufstockung der Planstellen für die Wahrnehmung der Aufgaben kann nur im

Einvernehmen aller drei Vertragsparteien erfolgen.

Die nach Abs. 1 ermittelten Kosten werden in Abschlägen gleicher Höhe jeweils

zum 15.03. und 15.09. für das laufende Jahr fällig und werden durch die Landeshauptstadt Kiel in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Ist-Kosten

erfolgt durch die Landeshauptstadt Kiel zum 15.06. des Folgejahres.

Die laufenden Kosten für die zentrale Aufgabendurchführung bei der

Landeshauptstadt Kiel werden zu gleichen Teilen durch die Vertragsparteien

getragen. Die erforderliche Ausstattung richtet sich nach Vorgaben des Landes

Schleswig-Holstein für die Ausstattung von Digitalfunk-Servicestellen. Kosten,

die ausschließlich für die Aufgabenwahrnehmung einer der beteiligten

Gebietskörperschaften und nicht für die Durchführung zentraler Aufgaben im

Sinne des Vertrages entstehen, sind alleine von der Gebietskörperschaft zu

tragen, der sie zugutekommen.

 

* Entfernt wurde:.. „und Analog-Funk“…

 

Entsprechend ist auf der Grundlage von § 6 Abs. 3 des Kooperationsvertrages über „Einrichtung, Organisation und Betrieb einer gemeinsamen Digitalfunk-Servicestelle für die Landeshauptstadt Kiel und die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde“ der als Anlage beigefügte Änderungsvertrag zu schließen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Änderung des Kooperationsvertrages über „Einrichtung, Organisation und Betrieb einer gemeinsamen Digitalfunk-Servicestelle für die Landeshauptstadt Kiel und die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde“ wird auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfs (Anlage) zugestimmt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Keine.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Gesamtergebnis sinken für den Kreis Rendsburg-Eckernförde die Kosten der Beteiligung an der zentralen Digitalfunk-Servicestelle.

 

Zum Vergleich:

Kostenpauschale 2019  35.050,00 €

Kostenpauschale 2020  29.320,00 €

 

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Anlagen

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