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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

a) Gem. § 57 Kreisordnung i. V. m. § 95 m Gemeindeordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat gem. § 95 n Gemeindeordnung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 bis auf die in dem Schlussbericht hervorgehobenen Hinweise und Feststellungen, zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss 2018 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 57 KrO nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.

 

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2018 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

8.255.450,01

durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen

3.937.026,01

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

516.984,22

Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

5.077.372,33

Zusammen

17.786.832,57

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2018 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen

10.164.907,74

0,00

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

395.861,05

96.159,65

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

23.838.199,69

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

12.579.106,13

0,00

Zusammen

23.139.874,92

23.934.359,34

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung

Euro

12101

IT Services

111.700,00

312.247,63

200.547,63

31603

Jugendarbeit und KiTas

30.890.400,00

37.396.052,42

329.422,24

31603

Jugendarbeit und KiTas

6.921.200,00

7.592.233,44

671.033,44

33601

Jugendhilfe

26.566.700,00

27.278.507,56

711.807,56

42301

Soziale Sicherung

52.691.000,00

59.980.938,95

2.213.914,70

54208

Allgemeine Schulangelegenheiten

4.860.400,00

5.843.676,99

950.646,76

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

5.077.372,33

10301

Dezentrale Betreuung Asylbewerber

300.000,00

373.196,00

73.196,00

12101

IT-Service

875.700,00

1.179.159,88

303.459,88

22502

Abfallwirtschaft

22.785.400,00

25.561.076,30

2.119.825,89

23101

Zuwanderung

816.900,00

1.888.392,36

508.804,92

30601

Prävention und Projekte

1.105.300,00

1.321.853,70

216.553,70

31603

Jugendarbeit und KiTas

30.890.400,00

37.019.664,81

793.607,92

31603

Jugendarbeit und KiTas

6.921.200,00

7.624.438,57

703.238,57

33601

Jugendhilfe

26.566.700,00

27.997.860,71

1.431.160,71

41301

Eingliederungshilfe nach SGB XII

68.335.500,00

71.493.973,28

2.692.181,21

42301

Soziale Sicherung

52.691.000,00

58.972.200,78

2.169.212,05

42301

Soziale Sicherung

262.000,00

332.295,24

70.295,24

43301

Gesundheitsdienste

2.086.400,00

2.188.890,86

102.490,86

50501

Klimaschutz

30.400,00

100.374,99

69.974,99

53703

Förderung des ÖPNV

210.100,00

532.276,93

282.284,53

54201

Regionales Berufsbildungszentrum I

92.800,00

143.691,91

50.891,91

54201

Regionales Berufsbildungszentrum I

1.883.600,00

2.042.370,00

158.770,00

54202

Regionales Berufsbildungszentrum II

44.700,00

111.682,17

50.020,82

54205

Schule am Noor

448.900,00

628.561,38

179.661,38

54206

Schule Hochfeld

562.700,00

775.774,17

213.074,17

54207

Schule an den Eichen

441.700,00

665.842,61

224.142,61

54208

Allgemeine Schulangelegenheiten

421.100,00

587.358,77

166.258,77

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt

12.579.106,13

Hinweis: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden sind.

 

c) Gemäß § 26 Nr. 2  GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach Maßgabe des   § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Es ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 19.972.549,43 € entstanden. Ein Teilbetrag in Höhe von 8.320.944,72 € ist  der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Differenzbetrag in Höhe von 11.651.604,71 € ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung schlägt dem Hauptausschuss vor, dem Kreistag zu empfehlen:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 95 n GO  i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 5.077.372,33 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 12.579.106,13 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 19.972.549,43 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 8.320.944,72 € auf den Zuführungsbetrag zur Allgemeinen Rücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 11.651.604,71 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 95 n GO  i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 5.077.372,33 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 12.579.106,13 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 19.972.549,43 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 8.320.944,72 € auf den Zuführungsbetrag zur Allgemeinen Rücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 11.651.604,71 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 

 

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 95 n GO  i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 5.077.372,33 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 12.579.106,13 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 19.972.549,43 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 8.320.944,72 € auf den Zuführungsbetrag zur Allgemeinen Rücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 11.651.604,71 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, siehe Sachverhalt


 

 

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Anlagen

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