Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/913-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Auszahlung der zweiten Tranche Integrationsfestbetrag 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.3 Zuwanderung
- Bearbeiter/in:
- Jörn Klatt
- Ansprechpartner/in:
- Petersen, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt.
2. Sachverhalt:
In einer Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich Land und Kommunen auf einen Integrationsfestbetrag in Höhe von jeweils 17 Millionen Euro für die Jahre 2017, 2018 und 2019 verständigt.
Diese Mittel sollen dazu dienen, den Kommunen Planungssicherheit zu geben und die kommunalen Integrationsleistungen vor Ort zu verstetigen. Die zweite Tranche 2019 in Höhe von 647.888,70 € (insgesamt 762.222,00 €, davon 15% = 114.333,30 € Kreisanteil) steht zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hat inzwischen eine von der bisherigen Praxis des Landes abweichende Regelung zur Verteilung des Integrationsfestbetrages vorgelegt. Nach dieser sollen als Verteilkriterien je zur Hälfte die Zuweisungen nach der Verteilquote gemäß Ausländer- und Aufnahmeverordnung (bisher ausschließliches Verteilkriterium) sowie (neu) die Verteilung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) berücksichtigt werden.
Zuletzt wurden die Mittel des Integrationsfestbetrages auf Kreisebene zu 50% nach der Anzahl der in der Gemeinde lebenden Neuzugewanderten aus den sieben zugangsstärksten Herkunftsländern und zu 50% nach Zuweisungen auf der Grundlage der Ausländer- und Aufnahmeverordnung verteilt. s. Vorlage VO/2019/913.
Da nun ein geeinter Verteilungsschlüssel der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände vorliegt und dieser dem Grunde nach unserem bisherigen Verteilungsschlüssel sehr nahe kommt, soll dieser von nun an auch für die Weiterleitung der Mittel an die Städte/Ämter/Gemeinden im Kreis herangezogen werden.
Die Vorsitzenden des Kreisverbandes des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, sowie die Städte Rendsburg, Büdelsdorf und Eckernförde erklären sich mit diesem Verteilerschlüssel einverstanden.
Die sich hieraus ergebende Verteilung der Mittel kann der Anlage entnommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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68 kB
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