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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/889-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Mit Wirkung zum 1. April 2021 sind von der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde) die Leistungen für die Abfalllogistik teilweise neu auszuschreiben. Betroffen davon sind die Restabfallsammlung, die Biogutsammlung sowie als Nebenleistungen die Sperrmüll-, die Strauchschnittsammlung sowie die Weihnachtsbaumabfuhr.

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Leistungen nicht mehr zum bisherigen Preis zu erhalten sein werden.

 

Weitere Kostensteigerungen sind in der Restabfallverwertung zu erwarten und die Erlöse aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Plön und Neumünster entfallen mit Vertragsende  2020/22.

 

Um einer resultierenden Entgelterhöhung entgegenzuwirken, wurden im Umwelt- und Bauausschuss kostensenkende Möglichkeiten in der Abfuhrleistung aufgezeigt, s. VO 2019/889 und 2019/889-001.

 

Die Laufzeiten der auszuschreibenden Logistikverträge übersteigen die Laufzeit des mit der AWR geschlossenen Entsorgungsvertrages, sodass gemäß § 8 Abs. 3 Entsorgungsvertrag die Einwilligung des Kreises erforderlich ist.

 

Die Änderungen im Service werden Änderungen der Regelungen der  Abfallentsorgung des Kreises zur Folge haben.

 

Folgendes wird dem Kreistag vom Umwelt- und Bauausschuss vom 26.9.19 empfohlen:

 

(1) Umstellung der vierzehntäglichen Leerung der 40l-Restmülltonnen auf eine vierwöchentliche mit 80l

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass ab 1. April 2021 der Restabfall mit einer 80-l-Restabfalltonne mit vierwöchentlicher Leerung erfolgt.

 

(2) Regelung der Busch- und Strauchschnittsammlung

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass ab 1. April 2021 die Busch- und Strauchschnittsammlung einmal jährlich durchgeführt wird.
 

Die Empfehlungen des Umwelt- und Bauausschusses sind von der AWR in den Ausschreibungskriterien umgesetzt worden. Als Anlage beigefügt ist eine gegenüberstellende Zusammenfassung der bisherigen und neuen Rahmenbedingungen für die Logistikausschreibung der jeweiligen Abfallfraktionen.

 

Die Verwaltung weist im Übrigen auf Folgendes hin: Die vorliegend beschriebene Vergabe der Logistik für Restmüll, Bioabfall und Sperrmüll seitens der AWR überschreitet die Vertragslaufzeit des Entsorgungsvertrages zwischen der AWR und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Dieser ist mit einer Kündigungsfrist bis 31.12.2020 zum 31.12.2021 kündbar. Für den Fall der Kündigung ist die AWR gem. § 12 Abs.1 des Entsorgungsvertrages verpflichtet, dem Kreis mit Zustimmung der Vertragspartner alle laufenden Verträge zu übertragen. Soweit der Kreis einen Entsorgungsvertrag ausschreibt, ist vergaberechtlich gesichert, dass der neue Anbieter, in die bestehenden Logistikverträge eintritt. Dies wird in einem transparenten Verfahren durchgeführt. 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Zustimmung zur Ausschreibung der Logistikverträge ab 01.04.2021 gemäß § 8 Abs. 3 Entsorgungsvertrag wie vorgeschlagen zu erteilen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Zustimmung zur Ausschreibung der Logistikverträge ab 01.04.2021 gemäß § 8 Abs. 3 Entsorgungsvertrag wie vorgeschlagen zu erteilen.

 

Der Kreistag beschließt, die Zustimmung zur Ausschreibung der Logistikverträge gemäß § 8 Abs. 3 Entsorgungsvertrag wie vorgeschlagen zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: s. Vorlage 2019/889


 

 

Finanzielle Auswirkungen: s. Vorlage 2019/889


 

 

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Anlagen

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