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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/165

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Seit 1992 beauftragt der Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die AWR (Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde) mit der Umsetzung des Abfallwirtschaftsprogramms.

 

Entsprechend § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz stehen Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in folgender Reihenfolge (Abfallhierarchie):

1. Vermeidung

2. Vorbereitung zur Wiederverwendung

3. Recycling

 

Mit beigefügtem Konzept soll die Wiederverwendung von Gegenständen aus dem Abfall im Sinne der Nummer zwei der Abfallhierarchie weiter gefördert werden.

 

Die Maßnahme wird keinen Einfluss auf die Abfallentgelte haben.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Die Förderung der Wiederverwendung von gebrauchten Gegenständen dient der Ressourcenschonung.


 

Finanzielle Auswirkungen: keine


 

 

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Anlagen

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