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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anpassung der Berichterstattung an die Bundesstatistik: Kindeswohlgefährdungsmeldungen 2018

Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung wird seit 2012 in jedem Jugendamt in Deutschland laufend eine Totalerhebung durchgeführt.

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666  BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.[1] 

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden bereits seit 2008 Kindeswohlgefährdungsmeldungen detailliert erfasst und ausgewertet. Damals wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit entschieden, jeweils nur das jüngste Kind einer Familie zu zählen, da die Auswirkungen einer Bedrohungssituation in der Familie gerade bei jungen Kindern besonders gewichtig ausfallen.

Um zukünftig eine Vergleichbarkeit mit den Daten auf Bundesebene herzustellen, wird die Berichterstattung für das Kreisgebiet ab sofort an die bundeseinheitliche Erfassungsweise angepasst. Das bedeutet, dass alle Minderjährigen einer Familie, für die eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde, erfasst werden. Daraus folgt auch, dass der Kinderschutzbericht des Kreises künftig zeitgleich mit der Veröffentlichung der Bundeszahlen im Herbst aufgelegt wird.

 


Anzahl der betroffenen Kinder  

2018 wurde für 1210 Kinder im Jugend- und Sozialdienst des Kreises eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Davon entfielen 37% der bearbeiteten Einschätzungen auf das Eckernförder Team sowie jeweils 29% auf die Teams Nortorf und Rendsburg.

„Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4 700 Fälle mehr als im Vorjahr.  Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157 300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.


Bewertung der Gefährdungseinschätzung: Ergebnis

5 % der Gefährdungseinschätzungen erwiesen sich als akute (eindeutige) Kindeswohlgefährdung (Bund: 15%). In 7 % der Fälle konnte eine Kindeswohlgefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden, so dass ein ernsthafter Verdacht blieb (Bund: 16%). 33 % der Einschätzungen hatten keine Kindeswohlgefährdung als Ergebnis, führten jedoch in den Familien zu einer Hilfe oder einem Unterstützungsangebot durch den Jugend- und Sozialdienst (Bund: 33%).


Art der Gefährdung

Die meisten der 146 Kinder, bei denen eine akute oder latente KWG festgestellt wurde, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf, insgesamt 65% (Bund 60%).

In 25% aller Fälle gab es Hinweise auf körperliche Misshandlung (Bund 26%), in 32% wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen festgestellt (Bund 31%).

In 7% der Fälle gab es Hinweise auf sexuelle Gewalt (Bund 5%).

Dabei ist zu beachten, dass mehrere Arten von KWG zugleich vorliegen können.


Alter und Geschlecht der betroffenen Kinder

Mädchen und Jungen waren gleichermaßen von Kindeswohlgefährdungen betroffen.

Die Altersverteilung lässt sich wie folgt darstellen:

27% der Kinder, die von einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung bedroht waren, waren jünger als 3 Jahre alt bzw. 3 Jahre alt.

Ein Vergleich zur Bundesstatistik lässt sich lediglich für die Altersklasse 0-3 herstellen, da die Alterskategorien wesentlich von den von uns gewählten abweichen – bundesweit lag der Anteil der 0-3-jährigen von KWG betroffenen Kinder bei 22%.

 


Melderinnen und Melder

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde bilden Polizei/Gericht/ Staatsanwaltschaft mit 39% die stärkste Gruppe der Meldenden, in 16% der Fälle haben Bekannte/ Nachbarn gemeldet, 8% der Meldungen kamen aus dem System Schule. Der hohe Anteil an Meldungen von Polizei/ Gericht/ Staatsanwaltschaft lässt sich u.a. durch das Procedere bei „Häuslicher Gewalt“ erklären – bei jedem Polizei-Einsatz zu häuslicher Gewalt werden im Haushalt vorhandene Kinder im Sinne einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gemeldet. Analysiert man die Meldungen der Polizei in Bezug auf das Ergebnis erhält man folgendes Bild: Von 471 Meldungen der Polizei in 2018 lag in 284 Fällen (60%) keine Kindeswohlgefährdung vor und die Familie benötigte auch keine Unterstützungsleistung seitens des Jugendamtes.

 


Im Vergleich dazu die Bundesstatistik:

 

Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits betreute Familien

Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung wurden knapp 30% der Familien bereits durch das Jugendamt betreut (Bund: 35%).

Davon entfielen 65% der Leistungen auf ambulante oder teilstationäre HzE. (13% erhielten Leistungen nach §§ 16-18 SGB VIII, 14% erhielten  familienersetzende Hilfen, 3% Eingliederungshilfen und 2% befanden sich in einer vorläufigen Schutzmaßnahme).

 

Neu eingerichtete Hilfen 2018

 

2018 wurden insgesamt 300 neue Hilfen eingerichtet. Zudem wurde in 42 Fällen die bereits bestehende Leistung/Hilfe fortgeführt.

In 6 % der Fälle wurde eine Schutzmaßnahme nach § 42 SGB VIII durchgeführt. In 14 % der Fälle folgte eine Unterstützungsleistung in Form einer Beratung oder Hilfestellung - bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts[2].

Bei ca. der Hälfte aller neu eingerichteten Hilfen handelt es sich dabei um ambulante Hilfen zur Erziehung[3].


Fazit

In Deutschland ist 2018 ein Anstieg der Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung zu beobachten (+ 10% im Vergleich zum Vorjahr).

Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird aufgrund der neuen Zählweise ein Vergleich erst ab 2019 möglich sein.

Im Vergleich mit Gesamtdeutschland lässt sich aber folgendes anmerken:

     Der Anteil der akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen liegt im Bundesvergleich im Kreis Rendsburg-Eckernförde deutlich unter den Zahlen im Bund (12% statt 31%). 

     In der Art der Gefährdung besteht eine hohe Übereinstimmung.

     Jungen und Mädchen sind auf Kreis- wie auf Bundesebene gleichermaßen von Kindeswohlgefährdung betroffen.

     Die Altersverteilung ist nicht zu vergleichen, da unterschiedliche Cluster gewählt wurden.

     Die größte Gruppe der Melderinnen und Melder bilden deutschland- wie kreisweit die Polizei/ Gericht/ Staatsanwaltschaft. In den anderen Gruppen sind geringfügige Unterschiede zu verzeichnen.

     Ein Vergleich von Hilfen ist nur bedingt möglich (unterschiedliche Art der Berichterstattung). Es lässt sich jedoch bemerken, dass es eine Übereinstimmung in der Anzahl der zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits betreuten Familien gibt (70% Rendsburg-Eckernförde, 65% Deutschland).

 

 

 

 


[1] Quelle: Kommentar Wiesner zu § 8a

 

[2] §§ 16-18 SGB VIII

[3] §§ 27, 29 bis 32, 35 SGB VIII

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

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