Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/109
Grunddaten
- Betreff:
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Haushalt 2020; hier: Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in den kreiseigenen Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Andreas Götz
- Ansprechpartner/in:
- Hetzel, Sebastian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung
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Kenntnisnahme
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18.11.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Die Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der öffentlichen Schulen ist nunmehr im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Aus dieser Förderrichtlinie ergibt sich, wie die auf Schleswig-Holstein aus dem DigitalPakt entfallenden rund 170 Mio. Euro verwendet werden, insbesondere auch der Modus, nach dem die für Investitionsmaßnahmen an Schulen und ggf. auch für regionale Maßnahmen durch kommunale Schulträger zur Verfügung stehenden rund 142 Mio. € auf Schulträgerbudgets aufgeteilt werden.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde kann für den Zeitraum bis 2024 ein Schulträgerbudget in Höhe von insgesamt 2.741.063,95 € geltend machen. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
- Allgemeinbildende Schulen/Förderzentren: 405.000 €
- Berufsbildende Schulen: 2.336.063,95 €
Der Kreis hat sich in den Jahren 2018 und 2019 für die kreiseigenen Schulen hinsichtlich der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen auf den Weg gemacht. Die beiden Berufsbildungszentren und die Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (FöZ G) haben für die inhaltliche Ausgestaltung des Lernens mit digitalen Medien ihre Medienkonzepten ausgearbeitet, die dem Ausschuss entsprechend vorgestellt worden sind.
Mit Unterstützung des Dienstleisters HM.Consult wurden für die Förderzentren des Kreises Konzepte erarbeitet, welche den Bedarf der Förderzentren für Maßnahmen der Digitalisierung darstellen. Diese wurden dem Ausschuss in der Sitzung am 02. September 2019 umfassend vorgestellt.
Die in den jeweiligen Medienkonzepten der Schulen genannten Maßnahmen sollen dazu dienen, die Förderzentren in die Lage zu versetzen, ihre Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichtes u.a. auf die zunehmenden digitalen Angebote in ihrem Leben vorzubereiten und Ihnen den verantwortungsvollen Umgang mit verschiedenen Medien zu vermitteln.
Finanziell unterstützt wird diese Entwicklung durch die Mittel des Digitalpakts. Dieser sieht vor, dass der Kreis als Schulträger für Digitalisierungsmaßnahmen in den Förderzentren bis 2024 mindestens 45.000 Euro pro Förderzentrum erhält. In den Förderzentren Hochfeld, am Noor und an den Eichen beträgt die Summe aufgrund ihres Förderschwerpunktes geistige Entwicklung (FöZ G) jeweils 90.000 Euro.
Aufgrund der Erkenntnisse aus den Konzepten und mit den Zusagen des Digitalpakts wurde seitens der Kreisverwaltung der Ansatz verfolgt, dass die Förderzentren nicht einmalig mit neuer Ausstattung versorgt werden sollen, welche dann in einigen Jahren wieder zu ersetzen wäre. Vielmehr sollen die Förderzentren in die Lage versetzt werden, dauerhaft mit der technischen Entwicklung Schritt halten und somit nachhaltig auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagieren zu können.
Aus diesem Grund schlägt die Kreisverwaltung im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2020 vor, den Förderzentren jährlich feste Budgetbeträge zur Verfügung zu stellen, mittels welcher die Schulen selbst die Schwerpunkte für Ihre digitale Entwicklung setzen können.
Insoweit wurden für 2020 jeweils ein IT-Budget von 25.000 Euro für Investitionen in den FöZ G im Finanzplan bei den Teilplänen 221102 (Schule am Noor), 221103 (Schule Hochfeld) und 221104 (Schule an den Eichen) veranschlagt, der auch für die weiteren Jahre bis einschließlich 2024 vorgesehen ist. Für den Zeitraum von 2020 – 2024 sind je FöZ G Erträge aus dem Digitalpakt von jährlich 18.000 Euro veranschlagt.
Für die Albert-Schweitzer-Schule, FöZ G in Winnemark / Ortsteil Sundsacker hat der Kreis die Schulträgeraufgaben an den Durchführungsträger St. Nicolaiheim Sundsacker e.V. übertragen. Dementsprechend werden die Mittel des Digitalpakts vom Kreis lediglich weitergeleitet. Für die Jahre 2020 – 2024 sind jährlich 18.000 Euro im Finanzplan im Teilplan 221105 (Förderzentrenangelegenheiten) veranschlagt.
Bei der Sternschule hingegen ist beabsichtigt, erhöhte Ausgaben für eine Beschaffung der IT-Grundausstattung zu tätigen. Deshalb wurden für 2020 im Haushaltsentwurf beim Teilplan 221101 im Finanzplan 35.000 Euro veranschlagt. In den weiteren Jahren bis einschließlich 2024 ist hingegen ein jährlicher IT-Budgetbetrag von 10.500 Euro ausreichend. Als Erträge wurden Fördermittel aus dem Digitalpakt für 2020 in Höhe von 20.200 Euro berücksichtigt. Für die weiteren Jahre bis einschließlich 2024 werden Erträge von jährlich 6.200 € kalkuliert.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Ausstattung bedarfsgerecht zu Schülern und Lehrern des jeweiligen Förderzentrums passt und Neuerungen im technischen Fortschritt entsprechend berücksichtigt werden können.
Des Weiteren sieht der Vorschlag der Verwaltung vor, dass Mittel für Supportleistungen zur Verfügung stehen, damit die Schulleitungen und Lehrer beim Umgang und evtl. Störungen der verschiedenen Medien zügig kompetente Hilfe erhalten.
Mit den Schulleitungen der Förderzentren ist der Vorschlag der Verwaltung erörtert worden und diese haben dem Vorschlag zugestimmt.
An die in Eigenverantwortung geführten Berufsbildungszentren des Kreises werden die Mittel des Digitalpakts vom Kreis lediglich weitergeleitet. Für die Jahre 2020 – 2024 sind für das Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde jährlich 219.400 Euro sowie für das Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal jährlich 238.700 Euro im Haushaltsentwurf im Finanzplan in den Teilplänen 233201 (BBZ RD-ECK) und 233202 (BBZ am NOK) vorgesehen.