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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreis fördert seit 1986 biotoplenkende Maßnahmen. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der Richtlinie von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände oder von vergleichbaren Organisationen auf der Grundlage langfristig angelegter Konzepte durchgeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Vorlagen der Vorjahre verwiesen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2018, wie vom Umwelt- und Bauausschuss empfohlen, beschlossen, Mittel für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege in den Haushalt einzustellen. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden 20.000 € veranschlagt.

 

In der vorliegenden Tabelle sind die für das Jahr 2019 eingegangenen Anträge und die gewährten Förderung aufgelistet. Es wird auf die geänderte Richtlinie vom 13.09.2017 verwiesen, wonach Beiträge und Pachten nicht mehr förderfähig sind (Beschluss Umwelt- und Bauausschuss 17.11.2016). Die Summe der gewährten Förderungen beträgt 15.790,-€

 

Die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen wurde von der Verwaltung geprüft und als sachgerecht eingestuft.

 

Gem. der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege beträgt der Fördersatz 100%. Mit den geplanten Förderungen wird der Haushaltsansatz von 20.000 € nicht vollständig ausgeschöpft. Die Richtlinie liegt in geltender Fassung als Anlage bei.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

15.790 EUR; die Mittel sind im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehen 


 

 

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Anlagen

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