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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Anlass

 

Für das Jahr 2021ff. muss die Sammlung von LVP (gelber Sack) durch das Duale System neu ausgeschrieben werden. Hierzu wird die AWR im Rahmen des mit dem Kreis geschlossenen Entsorgungsvertrages mit dem Dualen System eine Abstimmungserklärung vereinbaren, die den Rahmen der LVP Sammlung festlegt.

Die entsprechenden Grundlagen und Möglichkeiten der Sammlungsausgestaltung sind im Folgenden dargestellt.

 

Rechtlicher Hintergrund

Verpackungsgesetz

Anfang 2019 ist das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz – VerpackG) in Kraft getreten. An der grundsätzlichen Dualität der Zuständigkeiten - die Dualen Systeme organisieren die Verpackungsentsorgung, die kommunale Seite kümmert sich um alle anderen Aufgaben der Abfallwirtschaft – hat sich nichts geändert.

 

Die zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, der AWR und den Dualen Systemen bisher bestehende Abstimmungsvereinbarung (Rahmenvereinbarung aus 1992) inkl. der Systembeschreibungen für die Fraktionen Leichtstoffverpackungen (LVP), Glas und Papier/Pappe (PPK), in denen die konkrete Durchführung der Verpackungsentsorgung für das Kreisgebiet geregelt wird, beruht auf der bis Ende 2018 geltenden Verpackungsverordnung, die durch das neue VerpackG abgelöst wurde.

Aufgrund der Änderung der Rechtsgrundlage müssen die bestehenden Regelungen nun zwingend bis Ende 2020 durch eine neu zu fassende Abstimmungserklärung, in der die Inhalte der bisherigen Systembeschreibungen integriert sind, ersetzt werden. Für die Systembeschreibung zur Einsammlung von LVP ab 2021 - hier soll die Auftragsvergabe durch Fa. Landbell in I/2020 erfolgen - bedarf es zwingend einer Abstimmung zwischen der AWR (als Vertreterin des Kreises  in seiner Funktion als örE) und den Dualen Systemen - hier vertreten durch die Fa. Landbell. Die bestehenden Systemregelungen für die Einsammlung der Verpackungen aus Glas und Papier sollen dabei weiterhin Bestand haben.

§ 22 Absatz 2 VerpackG räumt der kommunalen Seite zwar die grundsätzliche Möglichkeit ein, die konkrete Ausgestaltung der Sammlung (Hol- oder Bringsystem, Sack oder Behälter, Unterflursystem, Abholturnus) für die Fraktion LVP „ durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den Systemen“ festzulegen (Rahmenvorgabe). Diese Gestaltungsmöglichkeit ist allerdings durch Vorgaben eingeschränkt, um eine für die Systeme wirtschaftliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Insbesondere darf nicht der Aufbau eines Systems gefordert werden, das über den kommunalen Standard bei der Restentsorgung hinausgeht. Auch muss davon ausgegangen werden, dass eine solche einseitige verwaltungsrechtliche Anordnung vom Systemträger beklagt und damit deren Umsetzung über Jahre hinausgezögert werden würde.

 

Es ist daher eine einvernehmliche Regelung mit den Dualen Systemen anzustreben.

 

Derzeitige Organisation der Erfassung

Erfassung von Leichtstoffverpackungen (LVP)

Aktuell erfolgt die Erfassung von LVP im Kreis durch

 

       14tägliche Sammlung in Säcken

       14tägliche Leerung von 1.100-Liter Behältern bei Objekten mit mehr als 20 Bewohnern und größeren Gewerbebetrieben . Die Behälter stehen derzeit im Eigentum des jeweiligen Logistikdienstleisters der Dualen Systeme.

       Bedarfsgerechte Leerung von derzeit 17 Unterflursystemen auf Kosten der AWR. Die Unterflursysteme sind Eigentum der Kunden.

 

Für die Ausgestaltung der Sammlung besteht eine ausschließliche Zuständigkeit der Dualen Systeme. Die AWR hat keine Möglichkeit, über die genannte grundsätzliche Festlegung hinausgehende Anforderungen, die Durchführung der Sammlung zu beeinflussen.

 

Erfassung von Glas

Die Glasfraktion wird ausschließlich über Depotcontainer erfasst. Die Behälter sind Eigentum des jeweiligen Dienstleisters der Dualen Systeme.

 

Für die Ausgestaltung der Sammlung besteht eine ausschließliche Zuständigkeit der Dualen Systeme. Die AWR hat nur geringe Möglichkeiten, die Ausgestaltung der Sammlung zu beeinflussen.

 

Erfassung von Papier

Papier wird weit überwiegend haushaltsnah über die Papiertonnen, zum anderen aber auch über das Bringsystem Pressmüllcontainer auf den Recyclinghöfen erfasst. Alle verwendeten Behälter sind Eigentum der AWR, Für die Ausgestaltung der Papiersammlung besteht, im Gegensatz zu den Fraktionen LVP und Glas, eine ausschließliche Zuständigkeit der ÖRE.

 

Handlungsnotwendigkeiten und -optionen

In der Regel vergeben die Dualen Systeme die Leistungsdurchführung im Ausschreibungsverfahren für jeweils  drei Jahre. Im ersten Quartal 2020 steht das Vergabeverfahren für die Einsammlung und Verwertung der LVP-Fraktion für den Vertragszeitraum 2021-2023 an. Das Vergabeverfahren der Dualen Systeme muss aus organisatorischen Gründen der Sammellogistik bis Ende I/2020abgeschlossen sein. Es soll Anfang 2020 starten.

Die Neuvergabe macht es aber zwingend erforderlich, zuvor eine Systemabstimmung für die Sammlung von LVP zwischen der AWR und den Systemen abzuschließen und dabei die künftige Form der Sammlung von LVP zu regeln. Da zwischen den Abstimmungspartnern örE und Duale Systeme derzeit bundesweit kontrovers insbesondere über das Thema Kostenbeteiligung bei der Mitbenutzung der (kommunalen) PPK-Tonne durch die Dualen Systeme diskutiert wird und eine beispielgebende, auch auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde übertragbare Einigung bis Jahresende nicht zu erwarten ist, wird die AWR eine Vorvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung abschließen (s. Anlage).

 

Insbesondere aus Umweltschutzgründen (Vermeidung des Plastikeintrags in die Landschaft und die Gewässer durch Verpackungen und aufgerissene Gelbe Säcke) schlägt die AWR vor, das bestehende Sammelsystem zu ändern.

AWR empfiehlt die flächendeckende Einführung einer Gelben Tonne mit Fassungsvermögen von 240 L/1.100 L in einem vierwöchentlichen Sammelrhythmus.

 

Option Fortführung des bestehenden Systems

Die Fortführung des oben beschriebenen, bestehenden Erfassungssystems für LVP ist aus Sicht der Dualen Systeme möglich.

In Ergänzung zur bestehenden Sacksammlung sind ab 2020 auch alle im Kreis installierten Unterflursystem für Verpackungen von den Systemen zu leeren und die Materialien zur Verwertung abzutransportieren. Näheres hierzu wird die noch abzuschießende Abstimmungsvereinbarung regeln.

 

Option Einführung einer Gelben Tonne

Optional ist die Umstellung des Sammelsystems von der bisherigen Sacksammlung auf eine Behältersammlung (Gelbe Tonne) möglich. Die Erfassung von Verpackungen (LVP) würde dabei in 240-Liter-Behältern, im Geschosswohnungsbau in 1.100-Liter-Behältern, erfolgen. Die Anzahl der bereitgestellten Behälter würde sich nach den Erfordernissen an der jeweiligen Anfallstelle richten.

 

Die Leerung der Gelben Tonnen würde im 4-wöchentlichen Turnus erfolgen.

 

Die Dualen Systeme bestehen auf einen verlängerten Abfuhrturnus bei den Gelben Tonnen, um mit  im Vergleich zur zweiwöchentlichen Sammlung ersparten Aufwendungen die Mehrkosten des Behältersystems zumindest teilweise zu kompensieren.

 

Für einige Innenstadtbereiche, die aufgrund ihrer baulichen Struktur den Einwohnern und Gewerbetreibenden kaum Möglichkeit bieten, Gelbe Tonnen aufzustellen, kann eine Entsorgung per Sacksystem vereinbart werden. Die Festlegung auf die Sacksammlung beträfe jedoch alle Anfallstellen des jeweils noch festgelegten Gebietes, eine Auswahlmöglichkeit würde für die betroffenen Einwohner nicht bestehen. Die Gebiete mit Sacksystem würden weiterhin im 2-wöchentlichen Turnus entsorgt.

 

Die Umstellung führt zu keinen zusätzlichen Kosten für den Entgelthaushalt.

 

Bewertung und Empfehlung

Die AWR empfiehlt dem UBA, die Einführung der Gelben Tonne flächendeckend und im vierwöchentlichen Sammelrhythmus zu beschließen und diese Festlegung in die Vorabstimmung sowie die spätere Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen.

Sollten die Verhandlungen zwischen den Dualen Systemen und der AWR zur einvernehmlichen Systemabstimmung scheitern, bleibt es dem Kreis unbenommen, in seinem Sinn eine Rahmenvorgabe zu erlassen.

 

 

Der UBA empfiehlt der AWR die beschlossene Option in die Abstimmungsvereinbarung mit dem Dualen System aufzunehmen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde beschließt nach Beratung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Vermeidung des Plastikeintrags in die Landschaft und die Gewässer durch Verpackungen und aufgerissene Gelbe Säcke

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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