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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/105

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist nach § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verantwortung für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig notwendigen, aber auch ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur liegt bei den Ländern (§ 9 SGB XI). In Schleswig-Holstein wurde der Planungsauftrag durch das Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflege-gesetz - LPflegeG) auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.

Nach § 3 LPflegeG haben die Kreise und kreisfreien Städte für ihr Gebiet (Pflege)Bedarfspläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Dabei sind die Empfehlungen des Landespflegeausschusses sowie die Zielsetzungen und Leitvorstellungen des Landes für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu berücksichtigen.

 

Für das Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde erstmalig im Jahr 2000 ein Pflegebedarfsplan aufgestellt, der im Dezember 2001 fortgeschrieben wurde. Der Plan bedarf einer Aktualisierung, die in Form einer Neuaufstellung umgesetzt werden soll.

 

Über die angestrebten Ziele, geplante Inhalte und die weitere Verfahrensabsicht wird Herr Böttger, Demografiebeauftragter der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 29.10.2019 Näheres vortragen.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

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