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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/098

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

2. Sachverhalt:

 

Die Stelle der Datenschutzbeauftragten bzw. des Datenschutzbeauftragten ist seit dem 01.08.2019 unbesetzt. Mit der Neubesetzung der Vollzeitstelle wird diese an das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt angebunden. Mit einem 0,25-Anteil werden neben den Datenschutz-Aufgaben Tätigkeiten als Prüferin bzw. als Prüfer im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt wahrgenommen.

Sowohl nach der GO (§ 115 Abs. 4) wie auch nach der DSGVO (Artikel 38 Abs. 6) ist eine gleichzeitige Wahrnehmung von Aufgaben als Prüferin bzw. Prüfer und als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter zulässig.

 

Herr Kock hat sich nach entsprechender öffentlicher Ausschreibung der Stelle und Durchführung des Auswahlverfahrens durchgesetzt.

Unter Inanspruchnahme einer freien Planstelle stehen die erforderlichen Haushaltsmittel aus dem Personalbudget des Kreises zur Verfügung.

 

Gemäß § 115 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 57 KrO bestellt der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Christian Kock gem. § 115 Abs. 2 GO i. V. m. § 57 KrO mit Wirkung vom 1. November 2019 zum Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zu bestellen.

 

Der Kreistag bestellt Herrn Christian Kock gem. § 115 Abs. 2 GO i. V. m. § 57 KrO mit Wirkung vom 1. November 2019 zum Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:
 

Finanzielle Auswirkungen:

 

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