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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/097

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die Datenerhebung durch den Zensus 2021 dient der Erfüllung einer Datenlieferungsverpflichtung der EU. Zu diesem Zweck wurde am 06.06.2019 im Bundestag das Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021) beschlossen – die Länder haben hierzu am 28.06.2019 die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlangt. Hintergrund ist im Wesentlichen das Verlangen nach einer erhöhten Finanzzuführung des Bundes.

 

Ein Zensus-Ausführungsgesetz für Schleswig-Holstein befindet sich gegenwärtig in der Anhörungsphase. Ziel ist es, dass das Ausführungsgesetz gemeinsam mit dem Zensusgesetz in Kraft tritt.

 

Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass, wie beim Zensus 2011, die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Erhebungsstellen durch das Land in voller Höhe erstattet werden.

 

Der Zensus 2021 umfasst eine Gebäude- und Wohnungszählung sowie eine Haushaltsbefragung zur Einwohnerzahlermittlung. Hierfür werden durch die Kreise und kreisfreien Städte Erhebungsstellen einzurichten sein.

 

Zentrale Aufgabe der Erhebungsstellen wird die Durchführung der Haushaltsstichproben und der damit verbundenen Existenzfeststellung zur Einwohnerzahlermittlung sowie die Rekrutierung und die Organisation der Erhebungsbeauftragten (Interviewer).

 

Durch das Statistische Amt wurde im Rahmen der ersten Informationsveranstaltungen darauf hingewiesen, dass aufgrund der im Vergleich zum Zensus 2011 stark angestiegenen Zahl der Befragungen, jeder Kreis / jede kreisfreie Stadt eine Erhebungsstelle benötigen wird.

 

Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde bedeutet dies nach gegenwärtigen Schätzungen eine Steigerung gegenüber 2011 von 95,9 % auf 50.313 Haushaltsstichproben (2011 – 25.689 Stichproben). Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus einer Anpassung der statistischen Methodik aufgrund des BVG-Urteils zum Zensus 2011 und betrifft hauptsächlich Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und damit die ländlich geprägten Kreise.

 

Daraus abzuleiten ist ein Personalbedarf für den Kreis von 14 Vollzeitstellen mit entsprechendem Raum- und Ausstattungsbedarf. Die Erhebungsstelle wird ab Juli / Oktober 2020 (Leitung / stv. Leitung) einzurichten sein, weiteres Personal wird sukzessive ab 2021 benötigt.

 

Stichtag für die Erhebung ist der 16.05.2021. Der Erhebungszeitraum beläuft sich auf 12 Wochen. Ende 2020, spätestens jedoch Mai 2022, soll die Arbeit der Erhebungsstellen abgeschlossen sein.

 

Eine Übersicht über die zentralen Meilensteine für die Arbeit der Erhebungsstelle ist der dieser Vorlage beigefügten Präsentation zu entnehmen.

 

Über den Fortgang des Zensus 2021 wird regelmäßig berichtet.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt
 

 

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Anlagen

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