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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist neben der Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. (im Weiteren: "Brücke e. V.") mit einem Anteil von 21% am Stammkapital der Familienhorizonte gGmbH in Höhe von 100.000 € beteiligt.

 

Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Familienhilfe und anderer sozialpädagogischer Initiativen.

 

Die Gesellschaft ist in fünf Bereichen tätig:

  • Kriseninterventionsteam (KIT42)
  • Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen in drei Wohngruppen und zwei Verselbständigungsgruppen
  • Kreisweite aufsuchende familienunterstützende Hilfe und Betreuung (Abrechnung von Fachleistungsstunden)
  • Begleitung und Betreuung von Pflegepersonen (Beratung und Unterstützung) im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, die durch Jugendämter außerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde belegt werden. In 2018 zudem temporär Unterstützungs- und Vertretungsleistungen für die Pflegekinderbetreuung des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

 

Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Die Familienhorizonte gGmbH bezieht einen großen Anteil Ihrer Leistungen aus dem Brücke-Verbund. Wegen des Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft kann die Brücke e. V. diese Leistungen umsatzsteuerfrei für die Familienhorizonte gGmbH erbringen. Die Anforderungen, wie eine umsatzsteuerliche Organschaft zu gestalten ist, haben sich seit 2018 in der Rechtsprechung signifikant erhöht. Der aktuelle Gesellschaftsvertrag ist nunmehr in einigen Punkten anzupassen, damit die Leistungserstellung der Brücke e. V. auch in der Zukunft umsatzsteuerfrei erfolgen kann.

 

Im Wirtschaftsjahr 2018 hat die Gesellschaft Leistungen in Höhe von insgesamt rd. 520.000 € aus dem Brücke-Verbund bezogen. Durch die bestehende Organschaft konnte so bei der Familienhorizonte gGmbH ein Umsatzsteueraufwand in Höhe von rd. 85 T€ vermieden werden.

 

Die zum weiteren Erhalt der Organschaft erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages, ergänzende Anpassungen aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften sowie redaktionelle Änderungen sind in der beigefügten Synopse rot gekennzeichnet.

 

Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die vom Hauptgesellschafter vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Der Erhalt der steuerlichen Organschaft ist zwar formal mit einer Verminderung der Einflussnahmemöglichkeiten des Gesellschafters Kreis verbunden (s. dazu § 8 Abs. 4 und § 9 Abs. 10 (akt. Fassung) des Gesellschaftsvertrages), die Steuerungsmöglichkeiten für den Kreis bleiben aber durch seine Stellung als alleiniger Auftraggeber der Gesellschaft erhalten.

 

 

Die Geschäftsführerin der Brücke e. V., Frau Rullmann, wird in der Sitzung des Hauptausschusses anwesend sein und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptauschuss empfiehlt dem Kreistag, den in der beigefügten Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Familienhorizonte gGmbH zuzustimmen.

 

Der Kreistag stimmt den in der beigefügten Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Familienhorizonte gGmbH zu.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt
 

 

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Anlagen

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