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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/928-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Mit Vermerk vom 30.01.2019 hat der Landrat dem Hauptausschuss zum Sachstand der Kita-Reform berichtet und eine erste Bewertung zu den Risiken vorgenommen.

 

Im Verwaltungsbericht des Landrates zum Kreistag am 25.03.2019 hat der Landrat einen Stellenmehrbedarf durch die Aufgaben- und Systemveränderung für die Kindertagesbetreuung mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 370.000 € beziffert.

 

Für den Jugendhilfeausschuss am 22.05.2019 (VO/2019/928) wurde die Kalkulation der zusätzlichen Personalbedarfe durch Bewertung der gesetzlichen Veränderungen in der Aufgabenteilung zwischen dem Kreis und dem kreisangehörigen Bereich dargestellt und konkretisiert.

 

Der Gesetzesentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen – Kita-Reform-Gesetz) der Landesregierung für den Landtag liegt zur Anhörung vor.

Auch wenn es weiterhin große Bedenken gegen die im Entwurf veränderten Rahmenbedingungen durch das Gesetz gibt, müssen sich Kreis und Kommunen bereits jetzt mit den Möglichkeiten der Umsetzung von neuen und Umsteuerung von bisherigen Aufgaben auseinandersetzen.

 

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Fachdienstes 3.1 sowie Vertretern der Städte und Ämter des Kreises haben gemeinsam eine Synopse zu den Veränderungen erarbeitet.

 

In Abstimmungsgesprächen mit dem Gemeindetag wurde deutlich, dass bereits jetzt konkrete Verabredungen zur Umsetzung der Reform erarbeitet werden müssen.

 

Insbesondere im Bereich der Kita-Bedarfsplanung wird der Kreis als örtlicher Träger eine steuernde Rolle einnehmen müssen, da das Delta zwischen subjekt- und objektbezogener Förderung zukünftig durch den Kreis zu tragen ist.

Nach der Übergangsphase zum 01.08.2024 soll der Kreis zudem auch finanzielle Ausgleiche für Strukturnachteile zahlen.

 

Alle Einrichtungen müssen ihre Echtkosten auf das theoretische Modell der Standard-Qualitäts-Kosten hin entwickeln.

 

Dazu sind umfangreiche Beratung und Unterstützung des Kreises für die Kommunen notwendig.

 

Gemeinsam mit den Kommunen müssen Kriterien für eine Bedarfsplanung festgelegt werden, Strukturnachteile im Kreis definiert werden und Probeberechnungen und Prognosen erstellt werden.

 

Die finanziellen Risiken sind konkret zu ermitteln.

 

Ziel und gemeinsamer Auftrag der kommunalen Familie ist es, sich gemeinsam für die neue Herausforderung in der Kindertagesbetreuung aufzustellen, um den guten Ausbaustand des Angebotes und damit die Lebensbedingungen für die Familien im Kreis zu sichern.

 

Um die angestrebten Ziele zu erreichen, sollen die in der Synopse rot markierten Stellen bereits jetzt ausgeschrieben und besetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Funktion

Bisher

VZÄ

bisher

Neu

VZÄ

neu

EG

Mehraufwand

(KGSt in €)

Bedarfsplanung

Unter 5 % in der Stelle der Jugendhilfeplanung.

Planung und Anmeldung von Bedarf durch die Kommunen, hier nur Plausibilitätsprüfung und Beschluss des JHA.

Rein administrative Aufgabenwahrnehmung.

Unter 0,05

Kreisweite intensive Bedarfsplanung in der Rolle des örtl. Trägers des Jugendhilfe bekommt Bedeutung durch:

-          Wunsch- und Wahlrecht

-          Verhinderung von Leerstandskosten  (zu Lasten der Kreise)

-          Identifikation und Bewertung von strukturellen Unterschieden

Neue Herausforderung für den Kreis:

 

-          Controlling der Bevölkerungsentwicklung und der Sozialstruktur

-          Bedarfsgerechte Planung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen/ übergreifend in den Amtsbereichen

-          Identifikation von Bedarfen an KiTa/Tagespflege

1,0

E 12

89.100

SQKM

Finanzielle Struktur

Verhandlung zu Restkosten und Fehlbetragsverträgen finden nur zwischen Kommunen und Trägern statt.

0

Die rund 180Einrichtungen  im Kreisgebiet sollen SQKM-tauglich gemacht werden. Standards sind theoretisch beschrieben, die Einrichtungen müssen durch veränderte Verträge (kommunale und freie Träger) an die Standards herangeführt werden, um entsprechende Kosten zu erzeugen.

-          Fortlaufende Begleitung und Kontrolle der Umsetzung des SQKM

-          Qualitätsentwicklung

-          Verhandlung und Abschluss von Leistungsvereinbarungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen.

2,0

E 11

156.800

Verwaltung

Sozialstaffel und Betriebskostenförderung durch 1,0 VZÄ. Berechnung anhand des RD-Modell der Pro-Platz-Finanzierung. Transparent und einfach in der Anwendung. Eingabe der Zuschüsse, danach berechnet die Tabelle „allein“. Bescheide und Übersichten für die Ämter werden generiert.

Einfache Abwicklung der zusätzlichen Fördererlasse.

1,0

Aufwändigere Erfassung im SQKM, einrichtungsbezogene Daten sind gruppenbezogen und differenzierter zu hinterlegen.

Es gibt 2 Abrechnungswege:

-          subjektbezogener Einzug von Finanzierungsanteilen von Land und Wohnortkommune

-          objektbezogene Auszahlung an die Träger

-          Pflege und Kontrolle der landesweiten Kita-Datenbank („Super-User“),

-          Bei negativer Abweichung von SQKM-Qualität in der Realität ggf. Rückforderungen

-          Berechnung und Auszahlung von Strukturausgleichzahlungen (nach Vorgabe der Bedarfsplanung)

2,0

E 8

54.000

Fachberatung

Bisher 0,5 für Familienzentren, Bundesprogramme, Leitungstreffen, kritische Fälle in pädagogischen Fragen.

0,5

SQKM- Qualität vor Ort/

„Aufsicht SQKM Standards“ im pädagogischen Alltag:

Beratung zu qualitativen Standards, Umstellung und Einhaltung der Vereinbarungen begleiten. Beratung zur Anpassung und Einführung neuer Konzepte. Aufsicht über die tatsächliche Umsetzung.

1,5

S 12

67.200

Heimaufsicht

1,0

1,0

Keine Veränderung der Aufgabe

1,0

 

0

Investitionskostenförderung und Familienzentren (Verwaltung)

0,3

0,3

Keine Veränderung der Aufgabe

0,3

 

0

Tagespflegeförderung

2,5 Berechnungen nach Kreisrichtlinie zur Förderung der Tagespflege und Kostenbeitragsberechnungen inkl. sozialer Ermäßigung sowie Abrechnung der Projekte mit den Gemeinden.

2,5

Berechnung nach SQKM, Pflege der landesweiten Datenbank für die Angebote der Kindertagespflege, Heranziehung und Sozialstaffel, Auszahlung und Rückforderungen.

2,5

 

0

Fachberatung und Genehmigung Tagespflege

 Beratung, Genehmigung, Vermittlung, Qualitätssicherung, Fortbildung

0,75

Beratung, Genehmigung, Vermittlung, Qualitätssicherung, Fortbildung

0,75

 

0

Gesamt

 

6,1

 

11,05

 

367.100

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss  empfiehlt dem Kreistag der Besetzung von 3 Stellen

(1,0 Stelle EG 12 und 2,0 EG 11) zur Umsetzung der Kita-Reform im Vorgriff zu einer endgültigen Entscheidung über den Stellenplan als Teil des Haushaltes 2020 und der Aufstockung des Personalbudgets um rund 246.000 Euro zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung der vorrangig beantragten Maßnahmen jährlich rund 246.000 € Mehraufwendungen für das Personalbudget.

Bei Umsetzung aller Maßnahmen jährlich rund 370.000 € Mehraufwendungen für das Personalbudget des Kreises ab 2020.

 

 

 

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Anlagen

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