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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der langjährige Vertrag über die Verwertung von Abfällen zur Beseitigung aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der MBA Neumünster GmbH endet regulär zum 31.12.2020 und muss europaweit neu ausgeschrieben werden.

 

Das Auftragsvolumen beträgt ca. 80 Mio. Euro und hat erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Entgelthöhe.

 

Die AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde) lässt sich bei der Ermittlung der Ausschreibungsbedingungen rechtlich und technisch von renommierten  und langjährigen Beratern in der Abfallwirtschaft unterstützen.

 

Ziel der Ausschreibung ist es, den Restabfall und Sperrmüll möglichst günstig und ressourcenschonend verwerten zu lassen. Trotz der Langfristigkeit der Vertragslaufzeit von max. 14 Jahren soll mit den früheren Kündigungsoptionen die Möglichkeit gewährleistet sein, von Veränderungen am Markt zu profitieren.

 

Soweit die AWR im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben Verträge mit Dritten schließt, dürfen diese gemäß § 8 Absatz 3 Entsorgungsvertrag die Laufzeit des auszuschreibenden Vertrags nur mit Einwilligung des Kreises überschreiten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Einwilligung zur Ausschreibung wie vorgeschlagen zu erteilen.

 

Beigefügt sind die Informationen der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde) zur Ausschreibung der „Restabfall- und Sperrmüllverwertung ab 01.01.2021“.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss berät und empfiehlt dem Kreistag, die Einwilligung zur Ausschreibung der „Restabfall- und Sperrmüllverwertung ab 01.01.2021“ wie vorgeschlagen zu erteilen.

 

Der Kreistag beschließt, die Einwilligung zur Ausschreibung der „Restabfall- und Sperrmüllverwertung ab 01.01.2021“ wie vorgeschlagen zu erteilen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Das Ergebnis der Ausschreibung beeinflusst den Aufwand in der Abfallwirtschaft
 

 

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Anlagen

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