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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurde es von der Kreisverwaltung versäumt, die vom Kreistag am 18.11.2013, 14.12.2015 und 18.06.2018 beschlossenen Änderungen bzw. die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration genehmigen zu lassen. Dies wurde nun nachgeholt. Die Genehmigungen vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wurden mit Schreiben vom 25.07.2019 mit Maßgaben erteilt.

 

Nach Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration ist eine erneute Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich.

 

Im Einzelnen wurde vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein folgende Genehmigung erteilt:

 

Die am 18. November 2013 vom Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde beschlossene Satzung (Nachtrag Nr. 6) zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird gem. § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein mit der Maßgabe genehmigt, dass in § 2 Satz 1 die Worte „Tag nach ihrer Bekanntmachung“ durch die Angabe „18.11.2013“ ersetzt werden,

 

die am 14. Dezember 2015 vom Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde beschlossene Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird gem. § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein mit der Maßgaben genehmigt, dass in § 15 Satz 1 die Worte „Tag nach ihrer Bekanntmachung“ durch die Angabe „14.12.2015“ ersetzt wird,

 

die am 18. Juni 2018 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Rendsburg—Eckernförde wird gem. § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein mit der Maßgabe genehmigt, dass in § 2 Satz 1 das Wort „zum“ durch das Wort „am“ ersetzt wird und das fehlende Datum durch die Angabe „18.06.2018“ ergänzt wird.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den Maßgaben vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration im Hinblick auf die nachträglichen Genehmigungen der Hauptsatzung beizutreten.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Keine.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.-
 

 

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