Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzlicher Personalaufwand in Folge der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren ab 01.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Thomas Voerste
- Ansprechpartner/in:
- Voerste, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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11.09.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
./.
2. Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.05.19 wurde bereits über die an-stehenden inhaltlichen Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes im Zuge des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren ab 01.01.2020 berichtet (VO/2019/929). Es wurde mitgeteilt, dass mit dem Aufgabenzuwachs ein erheblicher Mehraufwand für die Jugendgerichtshilfe einhergehen wird, da
- die JGH künftig regelmäßig schon vor Anklageerhebung eingebunden wird
- die Teilnahme am Jugendgerichtsverfahren für die JGH pflichtig und Nicht-erscheinen künftig sanktioniert werden kann
- der präventive Auftrag der JGH besonders betont wird
Daraus entsteht ein Personalmehrbedarf für die Jugendgerichtshilfe. Zur transparenten Darstellung des prognostizierten Personalmehrbedarfes wird zunächst die aktuelle Personalsituation der JGH im Kreis Rendsburg-Eckernförde im Vergleich zu den Benchmarkkreisen Ostholstein, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und Segeberg (ohne Norderstedt) dargestellt.
In einem zweiten Schritt wird die Prognose des Personalmehraufwandes für den Kreis Rendsburg-Eckernförde dargestellt und dann ebenfalls mit den Planungen der Benchmarkkreise verglichen. Da die Planungen für das kommende Jahr auch in den Benchmarkkreisen noch Gegenstand der politischen Diskussion sind, wurde eine anonymisierte Darstellung der Daten vereinbart.
1. Aktuelle Personalsituation in der Jugendgerichtshilfe (JGH)
1.1 Anzahl Vollzeitäquivalente (VzÄ) für die JGH pro 10.000 im Benchmark
| Kreis 1 | Kreis 2 | RD | Kreis 4 | Kreis 5 | MW |
VzÄ je 10.000 unter 21jährige | 0,72 | 0,73 | 0,23 | 0,63 | 0,49 | 0,56 |
Abstand Mittelwert | +0,26 | +0,27 | -0,23 | +0,17 | +0,03 | --- |
1.2. Vergleich Vollzeitäquivalente aktuell hochgerechnet auf 56.000 unter 21jährige (Anzahl JEW Kreis Rendsburg-Eckernförde)
| Kreis 1 | Kreis 2 | RD | Kreis 4 | Kreis 5
| MW |
VzÄ hochgerechnet | 4 | 4,1 | 1,3 | 3,5 | 2,7 | 3,12 |
Abstand Mittelwert | + 0,88 | +0,98 | -1,82 | +0,38 | -0,42 | --- |
Der im Vergleich sehr geringe Personalbestand im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde bislang durch eine sehr niedrigschwellige Aufgabenwahrnehmung kompensiert. Beispielsweise nimmt die JGH gegenwärtig nur an etwa der Hälfte der Gerichtsverhandlungen teil.
2. Prognose Personalaufwand nach In-Kraft-Treten der neuen Bestimmungen (01.01.20)
2.1. Entwicklung Fall- und Personalaufwand ab 01.01.20 im Kreis Rendsburg- Eckernförde (Prognose)
Fälle Insgesamt (incl. Diversion) Prognose | Durchschnittlicher Aufwand je Fall /Stunden
| Gesamtaufwand in Stunden pro Jahr
Prognose | Gesamtaufwand in Vollzeitstellen
Prognose |
838 | 9 | 7542 | 4,7 |
Es entsteht prognostisch ein Stellenmehrbedarf von 3,4 VzÄ (4,7 – 1,3 =3,4).
3. Ausblick
Die neuen Bestimmungen werden einen Personalmehrbedarf für die Jugendgerichtshilfe auslösen. Der tatsächliche Umfang wird jedoch erst nach In-Kraft-Treten der neuen Rechtslage sicher zu bestimmen sein. Um dieser Unsicherheit und dem kommenden Stellenmehrbedarf im Sinne einer wirtschaftlichen Personalpolitik Rechnung zu tragen, sollten zunächst nur 2,5 Stellen neu in den Personalhaushalt für 2020 eingeplant werden. Eine weitere Stelle sollte unter Vorbehalt in die Personalbudgetplanung für 2020 mit aufgenommen werden, jedoch erst nach Auswertung der tatsächlichen Entwicklung bei Bedarf durch den Hauptausschuss freigegeben werden. Dabei wird sowohl die tatsächliche Fallzahlentwicklung als auch die Entwicklung des tatsächlich erforderlichen Arbeitsaufwandes je Einzelfall zu evaluieren sein. Auch künftig wird darauf geachtet werden, dass die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe durch eine effektive und effiziente Herangehensweise in wirtschaftlicher Weise erbracht werden.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
3.1 Zum Vergleich: Stellenplanung incl. Stellenmehrungen in den Benchmarkkreisen in absoluten Zahlen
| Kreis 1 | Kreis 2 | RD | Kreis 4 | Kreis 5 | MW |
Stellen in VzÄ ab 2020 (Plan) | 2,5 1) | 4,6
| 3,8 2) | 3,2
| 4 3) | --- |
Davon zusätz-liche Stellen | 0 | 0 | 2,5 | 2 | 4 | --- |
Stellenanteil je 10.000 unter 21jährige ab 2020 (neu) | 0,71 | 0,73 | 0,68 | 0,80
| 0,97 | 0,78 |
1) Kreis 1 wartet Entwicklung ab, kann unterjährig im Personalbereich aus einem Stellenpool nachsteuern
2) Eine Stelle zur (möglichen) unterjährigen Nachbesetzung bei entsprechendem Bedarf ist hier nicht berücksichtigt
3) Kreis 5 schafft einen neuen Sonderdienst
Thomas Voerste