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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gesetzesentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen – Kita-Reform-Gesetz) der Landesregierung für den Landtag liegt zur Anhörung vor.

 

Auch wenn es weiterhin große Bedenken gegen die im Entwurf veränderten Rahmenbedingungen durch das Gesetz gibt, müssen sich Kreis und Kommunen bereits jetzt mit den Möglichkeiten der Umsetzung von neuen und Umsteuerung von bisherigen Aufgaben auseinandersetzen.

 

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Fachdienstes 3.1 sowie Vertretern der Städte und Ämter des Kreises haben gemeinsam eine Synopse zu den Veränderungen erarbeitet, die in der Anlage vorliegt.

 

In Abstimmungsgesprächen mit dem Gemeindetag wurde deutlich, dass bereits jetzt konkrete Verabredungen zur Umsetzung der Reform erarbeitet werden müssen.

 

Insbesondere im Bereich der Kita-Bedarfsplanung wird der Kreis als örtlicher Träger eine steuernde Rolle einnehmen müssen, da das Delta zwischen subjekt- und objektbezogener Förderung zukünftig durch den Kreis zu tragen ist.

 

Nach der Übergangsphase zum 01.08.2024 soll der Kreis zudem auch finanzielle Ausgleiche für Strukturnachteile zahlen.

 

Alle Einrichtungen müssen ihre Echtkosten auf das theoretische Modell der Standard-Qualitäts-Kosten hin entwickeln.

 

Dazu sind umfangreiche Beratung und Unterstützung des Kreises für die Kommunen notwendig. 

 

Gemeinsam mit den Kommunen müssen Kriterien für eine Bedarfsplanung festgelegt werden, Strukturnachteile im Kreis definiert werden und Probeberechnungen und Prognosen erstellt werden.

Die finanziellen Risiken sind konkret zu ermitteln.

 

Ziel und gemeinsamer Auftrag der kommunalen Familie ist es, sich gemeinsam für die neue Herausforderung in der Kindertagesbetreuung aufzustellen, um den guten Ausbaustand des Angebotes und damit die Lebensbedingungen für die Familien im Kreis zu sichern.

 

Der Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.08.2019 gebeten, dem Kreistag die Besetzung von 3 Stellen (1,0 Stelle EG 12 und 2,0 EG 11) zur Umsetzung der Kita-Reform im Vorgriff zu einer endgültigen Entscheidung über den Stellenplan als Teil des Haushaltes 2020 und der Aufstockung des Personalbudgets um rund 246.000 Euro zuzustimmen zu empfehlen.

 

Die konkreten umfangreichen Umsetzungserfordernisse werden in der Anlage dargestellt und in der Sitzung konkretisiert.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Personelle Mehraufwendungen in Höhe von 370.000 € jährlich ab 2020.
 

 

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Anlagen

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