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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit dem Rundschreiben 162/2019 vom 31.03.2019 hat der Deutsche Landkreistag über das Verbundprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert (s. Anlage). Das Projekt fördert die hauptamtliche Unterstützung des Ehrenamts in ländlichen Räumen. Es ist jeweils eine Förderung vorrangig für Personal von bis zu 150.000€ jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren möglich. Der vom Zuwendungsempfänger einzubringende Eigenanteil beträgt mindestens 10%.

Alle Kreise und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland hatten bis zum 19.05.2019 die Möglichkeit, Projektskizzen für dieses Verbundprojekt einzureichen.  Die Fachgruppe Integration und Einbürgerung hat für den Kreis Rendsburg-Eckernförde am 16.05.2019 eine Projektskizze einschließlich eines Finanzierungsplans eingereicht. Insgesamt haben sich 58 Kreise und Landkreise auf das Verbundprojekt beworben. Von allen eingereichten Projektskizzen wurden 18 Kreise und Landkreise ausgewählt, welche die Möglichkeit bekommen sollen, die Förderung zu beantragen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde am 27.06.2019 darüber informiert, dass sich die von ihm eingereichte Projektskizze unter den 18 ausgewählten für eine Antragstellung befindet.

Am 04.07.2019 hat im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Workshop stattgefunden, in dem die ausgewählten Kreise über das weitere Vorgehen und die Modalitäten der Antragstellung informiert wurden.

Die Anträge auf die Förderung müssen bis zum 06.09.2019 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestellt werden.

Mit der „Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln für die Einrichtung Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein“ vom 04.08.2016 hat das Land hauptamtliche Strukturen zur Unterstützung des Ehrenamts in den Kreisen gefördert. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat die von der Richtlinie geförderten Leistungen an zwei soziale Träger (Brücke Rendsburg-Eckernförde und Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde gemeinnützige GmbH) weitergeleitet. Die Förderrichtlinie wird seitens des Landes nicht verlängert. Vor diesem Hintergrund ist nach Ende dieser Förderung zum 31.12.2019 beabsichtigt, die im Laufe der letzten Jahre von diesen zwei Trägern etablierten und gewachsenen regionalen Netzwerke in Zukunft für das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ im Sinne einer nachhaltigen Verstetigung weiter zu nutzen. Zu diesem Zweck soll die Zuwendung für das Verbundprojekt an die Brücke Rendsburg-Eckernförde und Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde gemeinnützige GmbH zur Durchführung weitergeleitet werden.

Die Weiterleitung der Zuwendung an Träger ist zur Erfüllung des Zuwendungszwecks laut Bundesministerium möglich und wird im Zuwendungsbescheid geregelt. Grundlage ist ein Vertrag zwischen Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) und dem Empfänger der Weiterleitung (Letztempfänger). Da es sich lediglich um eine Weiterleitung von Zuwendungsmitteln und nicht um die Vergabe von wirtschaftlich gewinnbringenden Aufträgen handelt, ist nach Absprache mit dem Bundesministerium keine Ausschreibung der Weitergabe notwendig.

Die Beantragung der Bundesförderung ist vorbehaltlich der politischen Beschlüsse im Kreis hinsichtlich der Freigabe der Eigenmittel nach Absprache mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung möglich und wird in dieser Form vorgenommen.

Daher wird beabsichtigt, im Falle einer positiven Empfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Antragstellung in der Sitzung vom 05.09.2019, den Antrag am 06.09.2019 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einzureichen.

Bei positiver Entscheidung des Hauptausschusses bezüglich der Antragstellung, würde eine Aufnahme der Eigenmittel in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 erfolgen. Die Endgültige Entscheidung über Bereitstellung der Eigenmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Kreistag am 16.12.2019.

Sollten die einzubringenden Eigenmittel für die Haushaltsjahre 2020/21/22 seitens der Kreispolitik nicht bewilligt werden, wird der Antrag auf Bundesförderung zurückgezogen. Dies ist nach Rücksprache mit dem Ministerium möglich. Finanzielle Nachteile entstehen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde bei Rücknahme des Antrags nicht.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, der Einreichung des Antrags auf das Verbundprojekt zuzustimmen und sich vorbehaltlich der Förderung durch den Bund für eine Bereitstellung der Eigenmittel im Haushalt 2020/2021/2022 auszusprechen.

Der Hauptausschuss beschließt, der Einreichung des Antrags auf das Verbundprojekt zuzustimmen und spricht sich vorbehaltlich der Förderung durch den Bund für eine Bereitstellung der Eigenmittel im Haushalt 2020/2021/2022 aus.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Haushaltsjahr 2020: 15.703,40€

Für das Haushaltsjahr 2021: 15.965,80€

Für das Haushaltsjahr 2022: 16.233,00€

Die Veranschlagung könnte im Rahmen des Teilhaushaltes 313901 im Rahmen einer gesonderten Teilleistung (Projekt Hauptamt stärkt Ehrenamt) erfolgen.


 

 

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Anlagen

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