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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/034

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

2. Sachverhalt:

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – die sogenannte Istanbul-Konvention – ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland. Neben weitreichenden Maßnahmen zur Anpassung des Hilfesystems und der Schließung von Schutzlücken, liegt der Fokus auf dem Abbau von strukturellen Ursachen von Gewalt gegen Frauen und Ungleichheit.

 

Die Umsetzung bietet die große Chance, aktiv einen öffentlichen Diskurs über bestehende Machtverhältnisse und veraltete Rollenbilder zu führen, gesellschaftlichen Wandel anzustoßen und geschlechtsspezifischer Gewalt den Nährboden zu entziehen.

 

Auf kommunaler Ebene bezieht sich dies u.a. auf:

 

-          Schutz und Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen und Kinder (Zuflucht und Beratung, medizinische Versorgung und spezielle Angebote für Kinder)

-          Rechtspflege (niedrigschwelliger Zugang zum Rechtssystem, Opferschutz und Gewaltschutz)

-          Öffentliches Bewusstsein (Sensibilisierung, Gleichstellung in Politik / Verwaltung und Sprache und gendersensible Bildung von der Kita an)

 

Katharina Wulf vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH) wird einen Überblick über die Zielrichtung und Inhalte der Konvention geben. Die Umsetzungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene  können im Anschluss diskutiert werden.

 

Der komplette Text vom Übereinkommen unter: https://rm.coe.int/1680462535

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: /


 

 

Finanzielle Auswirkungen: /


 

 

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