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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/044

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Mittels des Sonderprogramms Digitalisierung wurde die Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft des Kreises bereits gefördert. Es wurden damit erste Ausstattungs- und Infrastrukturmaßnahmen für die Schulen, basierend auf deren Medienkonzepten, durchgeführt.

 

Der Digitalpakt zwischen Bund und Ländern stellt nun zukünftig weitere Finanzmittel in Aussicht. Um diese zu erhalten werden an den Kreis als Schulträger bestimmte Anforderungen gestellt, welche derzeit noch auf Landesebene erarbeitet werden und demnächst den Schulträgern vorgestellt werden.

 

Da die Berufsbildungszentren sich eigenverantwortlich um diese Belange kümmern, hat die Kreisverwaltung den Fokus auf die kreiseigenen Förderzentren gelegt.

 

Um die Anforderungen des Digitalpakts, welche sich zum Teil bereits schon im Vorfeld abzeichneten, auch in den Standorten der Förderzentren des Kreises erfüllen zu können, hat der Kreis das Projekt „Medienentwicklungsplanung der Förderzentren für geistige Entwicklung“ initiiert. Ziel des Projekts war es, die Standorte hinsichtlich ihrer Bedürfnisse seitens der Schülerschaft und den Lehrkräften und der dafür notwendigen Anpassungen an Infrastruktur und Ausstattung zu analysieren.

 

Dadurch berücksichtigt das Projekt voraussichtlich bereits einen Großteil der Anforderungen des Digitalpakts und versetzt den Kreis in die Lage frühzeitig die Fördermittel aus dem Digitalpakt zu beantragen und bestenfalls auch zu erhalten. Damit kann die Digitalisierung in den kreiseigenen Förderzentren weiter voran gebracht werden, um die Schüler in ihrer Entwicklung nachhaltig zu unterstützen.

 

Das Projekt wurde mit Unterstützung durch die beauftragte Firma HM.Consult als externem Dienstleister wie folgt ausgeführt:

Zunächst wurde je Förderzentrum eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Diese dient zum einen um einen Überblick zu erhalten was an Infrastruktur bereits vorhanden ist. Des Weiteren wurden diese Ergebnisse genutzt um die erforderliche Bestandsabfrage des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des Digitalpaktes zu bedienen.

 

Als nächstes ermittelte der Dienstleister mit Unterstützung der Schulleitungen und den zuständigen Lehrkräften sowie dem Kreis als Schulträger den Bedarf der Schulen hinsichtlich Digitalisierungsthemen. Basis hierfür waren die vorhandenen und überarbeiteten Medienkonzepte der Förderzentren. Es wurden sowohl pädagogische wie auch technische Aspekte diskutiert und je nach dem Bedarf der jeweiligen Schule aufgenommen.

 

Als weitere Schritte wird vom Dienstleister dem Kreis ein Konzept je Förderzentrum erstellt, aus dem ersichtlich wird, was bereits an technischer Ausstattung vorhanden ist, was noch benötigt wird und welche Kosten für die Anschaffung des ausstehenden Bedarfs voraussichtlich zu kalkulieren sind. Des Weiteren wird dargestellt, wie eine langfristige Betreuung der vorhandenen Technik aussehen könnte bzw. welche Kostenhöhe für eine Betreuung voraussichtlich entsteht.

 

Auf Basis dieser Projektergebnisse und nach Kenntnis der konkreten Anforderungen und Leistungen des Digitalpakts gemäß der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Förderrichtlinie, wird die Kreisverwaltung dem Ausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 einen Vorschlag unterbreiten, wie die Digitalisierung der Förderzentren auch in den kommenden Jahren finanziell unterstützt und inwieweit diese Unterstützung aus dem Digitalpakt refinanziert werden kann. Grundlage des Vorschlags bilden die mit dem Dienstleister gemeinsam erarbeiteten Konzepte, der seine Arbeit und die vorliegenden Ergebnisse des Projektes in der Sitzung des Ausschusses vorstellen wird und für ergänzende Rückfragen dann auch zur Verfügung steht.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: nein
 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja, die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beraten sind.
 

 

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