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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Nach § 51 Schulgesetz (SchulG) sind die Kreise verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebotes eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.

 

Der vom Kreistag in seiner Sitzung am 16.12.2013 beschlossene Kreisschulentwicklungsplan bedarf in Anbetracht der sich verändernden Entwicklung der Schülerzahlen sowie der Veränderungen der schulrechtlichen relevanten Vorschriften der Überarbeitung und Fortschreibung.

 

Bereits 2010 hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde hierfür eine Schulentwicklung-Planungssoftware (PRIMUS) der Fa. Bitwerft erworben. Die Planungsdaten (Schülerzahlen, Einwohnerzahlen) werden durch einen automatischen Import der statistischen Daten des Landesamtes übernommen und einmal jährlich aktualisiert.

 

Am 16.03.2011 wurden die Schulträger im Kreis in die Software und deren Anwendungsmöglichkeiten erstmalig eingeführt. Aufgrund der Fluktuation der Mitarbeiter bei den Kommunen ist das PRIMUS-Programm den Schulträgern im Kreis erneut am 07.03.2019 vorgestellt worden, so dass die Schulträger für ihre örtlichen Planungen diese Software nutzen können.

 

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung bat in seiner Sitzung am 29.01.2018 den Kreis ein Zeitfenster für die Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes (SEP) des Kreises der öffentlich allgemeinbildenden Schulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu erstellen. Am 29.10.2018 hat der Ausschuss den Zeitplan zur Kenntnis genommen.

Als Vorbereitung für die Fortschreibung des SEP des Kreises wurden die Schulträger im Kreis am 29.10.2018 angeschrieben und um Mitteilung ihrer bereits vorliegenden Vorstellungen der Schulentwicklung vor Ort bis zum 30.11.2018 gebeten. In dieser Zeit sind vom Kreis die Schülerzahlen mit der Statistik verglichen und zusammen mit den Einwohnerzahlen ins Programm importiert worden. Bis Ende Februar 2019 wurde der Entwurf des Kreisschulentwicklungsplanes erstellt, wobei die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen der Schulträger Berücksichtigung fanden. Am 26.02.2019 informierte der Kreis in Absprache mit dem Kreis-Gemeindetag, die Schulträger über den aktuellen Sachstand. Im März fanden Gespräche zum Entwurf des SEP des Kreises mit den Schulräten statt. Die Änderungen wurden sukzessive eingearbeitet, so dass am 15.05.2019 das formelle Beteiligungsverfahren der örtlichen Schulträger im Kreis und kreisübergreifend sowie mit dem Kreiselternbeiräten erfolgen konnte. Diese wurden um Stellungnahme bis zum 15.08.2019 gebeten.

Auch wurden kreisintern die Bereiche der Jugendhilfe, der Schülerbeförderung und des ÖPNV beteiligt.

 

In der als Anlage beigefügten Synopse werden die Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des fortgeschriebenen SEP des Kreises mit Stand vom Mai 2019 sowie die Anmerkungen der Verwaltung dargestellt.

 

Eine Datenaktualisierung der gemeldeten Schülerbestände für den Jahrgang 2018/2019 wurde für den Kreis Rendsburg-Eckernförde durch den Softwarehersteller zwar am 08.07.2019 zur Verfügung gestellt, jedoch hat der Kreis die Bevölkerungszahlen des Kreises erst am 13.08.2019 erhalten, so dass eine Neuberechnung der Prognosezahlen erst nach der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung am 02.09.2019 erfolgen kann. Es werden jedoch keine ausschlaggebenden anderweitigen Prognosen erwartet.

 

Den Entwurf eines aktualisierten SEP des Kreises mit Anpassungen nach dem Beteiligungsverfahren wird dem Ausschuss hiermit als weitere Anlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem als Anlage beigefügten Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuzustimmen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Eine Relevanz für den Klimaschutz besteht nicht, da die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes kein klimarelevantes Thema ist.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:  Es ergeben sich für den Kreis keine finanziellen Auswirkungen.
 

 

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Anlagen

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