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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25.07.2017 beantragt der Kreisobmann der Taxi- und Mietwagenunternehmen im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Herr Bogalski, im Namen aller Taxiunternehmen des Kreises eine Änderung der Entgeltverordnung.

 

Die Grundentgelte sollen sich gem. des Antrages um 10 Cent und die Kilometerpreise um 5 Cent erhöhen. Die entgeltfreie Wartezeit soll sich von 90 auf 60 Sekunden verringern. Insgesamt wäre eine durchschnittliche Preissteigerung von ca. 2,5 % die Folge.

 

Ein Antrag, welcher bereits am 24.11.2016 durch den Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. gestellt wurde, wurde durch Schreiben vom 07.04.2017 abgelehnt. Seinerzeit sollten die Preise jedoch um ca. 5 % steigen.

 

Die Gelegenheit der Antragstellung soll genutzt werden, um insgesamt die im Kreis geltenden Taxitarife und die Situation des Taximarktes zu betrachten. Es besteht der Verdacht, dass Taxileistungen nur sehr ungern nachgefragt werden.

 

Gem. § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind.

 

Zu diesem Zweck wurde nach erfolgter Ausschreibung im September 2018 die Fa. Linne und Krause mit der Erstellung eines Gutachtens über die Wirtschaftlichkeit der Beförderungsentgelte im Taxigewerbe des Kreises Rendsburg-Eckernförde gem. §§ 51 und 39 PBefG beauftragt.

 

Ein Entwurf des Gutachtens wurde am 11.05.2019 zugesandt.

 

Im Tarifvorschlag A werden die grundsätzlichen Überlegungen, welche die Genehmigungsbehörde zu dem Taxitarif im Vorfeld vorgenommen hat, aufgenommen:

 

     Eine weitere Tarifstufe ab 6 km ist einzuführen. Eine degressive Preisstruktur ist im Sinne des Verbraucherschutzes. Der Kostenvorteil bei längeren Fahrten soll dem Verbraucher zugutekommen. Die Nutzung eines Taxis soll so auch bei längeren Touren attraktiver werden.

     Die Kosten für eine Anfahrt sind an die tatsächlichen Betriebskosten anzupassen.

     Die Sondervereinbarung mit den Krankenkassen sollte nicht zu stark von der allgemeinen Tarifordnung abweichen. 46 % der Umsätze entfallen auf Krankenfahrten (s. S. 14 des Gutachtens). 20 % der Umsätze entfallen auf den amtlichen Taxitarif (s. S. 60 des Gutachtens).

     Anstelle eines eigenen Tarifs für Großraumtaxen wird ein Zuschlag für die Nutzung eingeführt.

     Die Karenzminute entfällt, so dass der Zeitpreis bereits an Ampeln oder in Stausituationen zum tragen kommt. 

 

 

 

Der Verdacht der geringen Nachfrage wurde durch das Gutachten bestätigt. Nur 20 % des Fahrgeschehens entfällt in den Bereich des Taxitarifes. Besonders in der Fläche wird nur sehr wenig zum amtlichen Taxitarif gefahren. In dem zum Vergleich durch den Gutachter herangezogenen Rhein-Taunus-Kreis bewegt sich der Tarifanteil bei deutlich über 50 %.

 

Die Tarifvorschläge reihen sich im Vergleich mit den anderen Flächenkreisen des Landes folgendermaßen ein:

 

 

Kreise

gültig seit

3 km ohne Wartezeit

5 km + 5 Min. Wartezeit

10 km + 5 Min. Wartezeit

Steinburg

Mai 18

10,42 €

17,07 €

25,87 €

Rendsburg-Eckernförde (Tarfv. B)

 

9,65 €

16,65 €

26,65 €

Dithmarschen

Jul 15

9,70 €

16,02 €

25,77 €

Schleswig-Flensburg

Dez 18

9,45 €

16,25 €

25,75 €

Ostholstein

Mai 19

9,35 €

15,77 €

25,77 €

Hzgt. Lauenburg

Dez 17

9,00 €

15,90 €

25,90 €

Rendsburg-Eckernförde (Tarfv. A)

 

9,80 €

16,90 €

22,95 €

Nordfriesland (Festland)

Sep 18

9,15 €

15,85 €

25,10 €

Stormarn

Jan 18

8,70 €

15,70 €

25,70 €

Segeberg

Jan 15

9,20 €

15,50 €

25,00 €

Rendsburg-Eckernförde (aktuell)

Feb 15

8,70 €

15,30 €

24,30 €

Pinneberg

Aug 16

8,85 €

15,10 €

23,85 €

Plön

Jan 15

7,85 €

14,02 €

22,77 €

 

 

Im Durchschnitt ist eine tarifpflichtige Taxitour im Kreis Rendsburg-Eckernförde ca. 7,2 km lang. Dabei bewegen sich ca. 60 % der Touren im Bereich bis 5 km. Bei entsprechender Gewichtung ergibt sich o.g. Reihenfolge.

 

Die Nachttarife sollen in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr (entsprechend § 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz) entsprechend gelten.

 

Der Tarifvorschlag A wurde der Taxiunternehmerschaft, vertreten durch Herrn Bogalski, unter Beteiligung des Unternehmensverbandes sowie des Landesverbandes Taxi und Mietwagen und den übrigen anzuhörenden Stellen, wie der IHK, dem Eichamt den Ämtern des Kreises und den Städten Rendsburg und Eckernförde am 18.06.2019 mit der Bitte um Stellungnahme vorgestellt.

 

Seitens der Unternehmerschaft werden folgende Punkte kritisiert:

 

 

Kritikpunkt

Erläuterung

Recht des Kreises, an wichtigen Punkten Bereitstellung anzuordnen

Die Kritik wird aufgenommen. Der Punkt wird ersatzlos gestrichen. In der Praxis würde diese Regelung ohnehin kaum angewendet, so dass sie entfallen kann.

Eine degressive Preisstruktur mit einer weiteren Tarifstufe ab 6 km wird abgelehnt. Stattdessen wird eine weiter Tarifstufe ab 15 km vorgeschlagen. 

Seitens der Unternehmerschaft wird dabei außer Acht gelassen, dass sich die Grundtaxe und die Kilometerpreise bis 6 km stärker erhöhen. Über 60 % der Fahrten sind unter 6 km lang. Die durchschnittliche Tourenlänge beträgt 7,2 km. Ab dem 15. km entfielen nur noch 11,5 % der Fahrten in einen günstigen Tarif. Angesichts der Tatsache, dass in der Fläche kaum Taxifahrten nachgefragt werden, sollten die Möglichkeiten einer Belebung genutzt werden. Seitens der Genehmigungsbehörde verbleibt nur die Möglichkeit, einen auch in der Fläche attraktiven Tarif zu gestalten. Ein günstiger Kilometerpreis ab dem 6. Kilometer und geringere Kosten für die Anfahrt sind ein richtiger Schritt. Dem Vorschlag der Unternehmerschaft ist nicht zu folgen

Der Nachttarif ab 6 km sei zu günstig. Es sei der Nachtzuschlag zu zahlen und die Fahrten könnten nachts nicht schneller abgewickelt werden, da die Verkehrsregeln auch nachts gelten.

Der Gutachter hat ermittelt, dass die höhere nächtliche Fließgeschwindigkeit, dem preislichen Abstand zum Tagtarif ausgleiche. Selbstverständlich ist eine beschleunigte Abwicklung der Touren durch die geringeren Verkehrsmengen, abgeschaltete Ampeln und insgesamt freiere Straßen anzunehmen. Dass die Taxifahrer sich an die Verkehrsregeln halten, wird dabei vorausgesetzt. Ebenfalls wird hier seitens der Unternehmer außer Acht gelassen, dass sich die Grundtaxe um 11,1 % und das km-Entgelt 1-3 km um 15 % und 4-6 km um 8,3 % erhöhen.

 

Um hier der Unternehmerschaft dennoch entgegen zu kommen, sollen die km-Entgelte im Nachttarif um jeweils 0,05 € im Gegensatz zum Gutachtervorschlag erhöht werden.

Anfahrtskosten 1,40 € pro km werden seitens der Unternehmerschaft als zu gering angesehen

Lt. Gutachten ist dieser jedoch vertretbar, da es die variablen und fixen Kosten der Hin- und Rückfahrt abdeckt. Um der Unternehmerschaft entgegen zu kommen soll der Tarif auf 1,50 € angehoben werden.

Den Fahrpreisanzeiger bei einer kostenpflichtigen Anfahrt frühestens an der Gemeindegrenze einschalten, sei technisch nicht umsetzbar.

Diese Annahme wird angezweifelt. Es ist kein Grund ersichtlich, warum dies nicht an der Gemeindegrenze geschehen kann. Diese Möglichkeit würde die Ungleichbehandlung der auswärtigen Kunden etwas abmildern. Dieser Passus soll trotzdem gestrichen werden.

Die Abschaffung eines eigenen Tarifs für Großraumtaxis und stattdessen die Einführung eines Zuschlages wird abgelehnt.

Durch Einführung eines Zuschlages ergibt sich eine übersichtlichere Tarifstruktur. Der Gutachter befürwortet dies auch. Die Regelung soll beibehalten werden.

 

Mit dem Entgegenkommen in einzelnen Punkten soll bei der Unternehmerschaft eine größere Akzeptanz der Veränderungen erzielt werden.

 

Ein Entwurf der Taxenordnung ist beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

./.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

./.
 

 

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Anlagen

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