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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/999

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die Verwaltung hat im Hauptausschuss am 20.06.2019 zugesagt, die Möglichkeiten einer gestaffelten Auszahlung der Fördergelder aus den Integrationsmitteln zu prüfen. Bisher zahlt der Kreis Rendsburg-Eckernförde die Projektgelder nach Bewilligung vollständig aus, sodass der Projektträger zu Projektbeginn die volle bewilligte Summe zur Verfügung hat. Mit dem Zuwendungsbescheid wird eine Frist für die Einreichung eines Verwendungsnachweises, bestehend aus einem Sachbericht und einem Kostenbericht (Einnahmen und Ausgaben), gesetzt. Aufgrund des Verwendungsnachweises wird vom Fachdienst Zuwanderung geprüft, ob die bewilligten Gelder zweckgemäß verwendet wurden. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme vorgelegt. Sollten Gelder nicht zweckgemäß verwendet oder nicht vollständig verbraucht worden sein, so werden diese zurückgefordert. Diese Auszahlungspraxis hat sich bisher bewährt. In keinem Fall wurden zurückgeforderte Gelder nicht erstattet.

 

Um einen Überblick über die Auszahlungspraxis von Integrationsmitteln in anderen Kreisen zu gewinnen, wurde seitens der Verwaltung eine Abfrage bei fünf anderen Kreisen diesbezüglich durchgeführt. Die Abfrage hat folgendes ergeben:

Die Kreise Nordfriesland und Segeberg fördern mit Integrationsmitteln Projekte zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern und verfahren bei der Auszahlung nach demselben Prinzip wie der Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Der Kreis Dithmarschen fördert mit Integrationsmitteln DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Zentren mit Personal und Material. Hier werden die Gelder nachträglich auf Vorlage von Rechnungen ausgezahlt. Die Kreise Schleswig-Flensburg und Plön fördern mit Integrationsmitteln Projekte zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern und zahlen bewilligte Projektgelder ebenfalls nachträglich auf Vorlage von Rechnungen aus.

Eine gestaffelte Auszahlung bewilligter Projektgelder führt keiner der befragten Kreise durch.

Grundsätzlich wäre eine solche Auszahlungspraxis denkbar (beispielsweise ein 70% / 30%-Modell). Die überwiegend beantragte Zuschusshöhe beläuft sich im Jahre 2019 im Schnitt auf  rd. 29.000 Euro/Projekt.

 

Da die bisherige Praxis zeigt, dass es in keinem Projekt zu Schwierigkeiten bei der Rückforderung von Geldern gekommen ist und auch keiner der befragten Kreise eine gestaffelte Auszahlung vornimmt, wird von Seiten der Verwaltung an der bestehenden Auszahlungspraxis festgehalten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Eine Relevanz für den Klimaschutz besteht im Zusammenhang mit dieser Vorlage nicht.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

-
 

 

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