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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/925

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Gemäß der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung in der Sitzung vom 19.11.2018 zur „Umstrukturierung der drei kreiseigenen Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung im Bereich der Mittagsverpflegung“, ist eine Mittagsverpflegung nur für die Schülerinnen und Schülern (SuS) des Ganztagsangebotes im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 7 Schulgesetz anzubieten. Die bisher von den Eltern eingeforderten Eigenanteile sollen entfallen. Eine Teilnahme von SuS, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen, ist nicht vorgesehen.

 

Ferner hat dieser beschlossen, dass die Verwaltung die seitens der Elternvertreter sowie der Schulleitungen neu vorgetragenen Erkenntnisse bzw. Fragen zur Mittagsverpflegung (siehe beigefügte Anlagen 1a und 1b) inhaltlich prüft und deren Ergebnisse dem Ausschuss in einer der Sitzungen Mai/Juni 2019 vorstellt. Dann werde ein konkreter Umsetzungszeitpunkt genannt.

 

Seitens der Verwaltung wurde in Abstimmung mit den Schulleitungen eine Begutachtung der Ist-Situation durch die unabhängige Vernetzungsstelle Schulverpflegung Schleswig-Holstein der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. eingeholt. Die Stellungnahme von Frau Dr. Braun vom 03.05.2019 ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt die u.a. eingehend die unterschiedliche Regelung der Mittagsverpflegung in den jeweiligen Standorten sowie die Raumsituation darstellt.

 

 

 

In Gesprächen mit der Schulaufsicht, den Schulleitungen sowie den Schulelternbeiratsvorsitzenden der jeweiligen Förderzentren wurde grundsätzlich die positive Auswirkung des Umstrukturierungsprozesses der kostenlosen Mittagsverpflegung für die Schüler/innen am OGTS-Angebot teilnehmen herausgestellt und auch von diesen bestätigt.

Seitens der Schulelternbeiräte der FöZ GE aus Nortorf und Rendsburg ist jedoch ein Unverständnis über die Begrenzung auf die SuS, die am OGTS-Angebot teilnehmen, vorhanden. Dieses resultiert u.a. daraus, dass das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein das Projekt "Kein Kind ohne Mahlzeit" an Grundschulen und Förderzentren zum 2. Schulhalbjahr 2018/2019 gestartet hat (Anlage 3). Bei diesem Programm handelt es sich konkret um die Übernahme des 1-Euro Eigenanteils für diejenigen SuS, deren schulisches Mittagessen als Bildungs- und Teilhabeleistung finanziert wird. An den FöZ GE des Kreises betrifft dies rund 10% der Schülerschaft.

 

Eine einvernehmliche Lösung über die Umstrukturierung der Mittagsverpflegung an den FöZ GE konnte bisher nicht erzielt werden. Insbesondere ist folgende Kernfrage noch abzuschließen:

 

Gesetzliche Vorgaben und Schulorganisation

Ein tägliches Mittagessen während der Unterrichtszeit ist nach Schulrecht und Prüfung der Schulaufsicht des Kreises nicht zulässig.

Im FöZ GE in Eckernförde findet eine Mittagsverpflegung außerhalb des Unterrichts  für die SuS die am OGTS-Angebot teilnehmen statt. Die geplante Umstrukturierung würde hier nur die positive Abschaffung der Eigenbeteiligung für die Eltern bedeuten.

 

In den FöZ GE in Nortorf und Rendsburg findet derzeit eine Mittagsverpflegung in der Unterrichtszeit statt. Außerdem erhalten hier alle (Nortorf) oder teilweise (Rendsburg) SuS die nicht am OGTS-Angebot teilnehmen ein Mittagessen. Deshalb hätte die geplante Umstrukturierung Auswirkungen auf die Schulorganisation und die Eltern.

In den Gesprächen wurde seitens dieser beiden Schulen vorgeschlagen, das Mittagessen im Anschluss an die Unterrichtszeit im Rahmen einer sogenannten „Ergänzungszeit“ durchzuführen. Dies hätte eine Unterstützung der SuS bei der Mittagsverpflegung durch u.a. die Lehrkräfte möglich gemacht. Die Prüfung dieses Vorschlages durch die Schulaufsicht, unter Beteiligung des Bildungsministeriums, hat das Ergebnis erbracht, dass dies nicht zulässig ist.

Da dieses Prüfungsergebnis für das weitere Vorgehen elementar ist, wurde eine schriftliche Stellungnahme des Bildungsministeriums erbeten. Diese steht noch aus.

 

Soweit auch SuS, die nicht am OGTS-Angebot teilnehmen, weiterhin ein Mittagessen erhalten sollen, wären zunächst folgende Bereiche abschließend zu klären:

 

Personal

Die Schulleitungen sowie die Elternvertreter haben zu Bedenken gegeben, dass einige der SuS des FöZ GE ihr Mittagessen nicht ohne personelle Unterstützung einnehmen können. Derzeit unterstützen Lehrkräfte, Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten des Kreises, Freiwillige im Jugendfreiwilligendienst „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes und Schulbegleiter die SuS beim Mittagessen. Außerhalb der Unterrichtszeit besteht für die Lehrkräfte keine Verpflichtung die Unterstützung zu leisten. Hierfür wäre evtl. zusätzliches Personal erforderlich.

 

 

Schülerbeförderung

Die bisherigen Regelungen zur Schülerbeförderung sehen vor, dass die SuS der FöZ GE

- nach Unterrichtsschluss oder

- nach Ende des Ganztagsangebotes

kostenlos nach Hause befördert werden.

 

Sollten SuS nicht am offenen Ganztagsangebot teilnehmen wollen, aber eine freiwillige Mittagsverpflegung nach Unterrichtsschluss erhalten, könnte es zu der Situation kommen, dass neben den Fahrten nach Unterrichtsschluss und nach Ende des Ganztagsangebotes eine weitere Beförderung von SuS nach Einnahme der Mittagsverpflegung notwendig wird. Für diese Beförderung wird aufgrund der freiwilligen Teilnahme der SuS am Mittagessen aus Sicht der Verwaltung keine Zuständigkeit beim Kreis gesehen. Alternative Beförderungsmöglichkeiten wären zu prüfen.

 

 

Räume

Die Qualitätsanforderungen an die Räume der Esseneinnahme laut dem DGE-Qualitätsstandard sehen vor, dass eine Mittagsverpflegung in gesonderten Räumen und nicht in den Klassenräumen erfolgt.

Insbesondere in Nortorf und Rendsburg stehen in den Bestandsgebäuden keine geeigneten Räumlichkeiten für eine gleichzeitige Mittagsverpflegung aller SuS zur Verfügung. Gleichwohl hat sich die Essenseinnahme in Klassenräumen bewährt. Geprüft werden müsse, ob durch organisatorische Maßnahmen geeignete Lösungen im Sinne der DGE- Qualitätsanforderungen möglich sind.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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