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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/977

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Seitens der SPD-Fraktion wurde mündlich am 06.06.2019 dringlich eine Änderung des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages beantragt.

 

Der Wortlaut des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung „Die Ladungsfrist beträgt zehn Tage. Sie kann in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden, es sei denn, dass ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Kreistagsabgeordneten widerspricht (§ 29 Abs. 3 KrO).“ soll geändert werden in „Die Ladungsfrist entspricht der Ladungsfrist der Kreisordnung in der jeweils geltenden Fassung.“.

 

In § 29 Abs. 3 der Kreisordnung ist eine Ladungsfrist von mindestens einer Woche vorgesehen.

 

Die Tagesordnung kann um eine dringliche Angelegenheit gemäß § 29 Abs. 4 S. 4 der Kreisordnung erweitert werden. Hierzu bedarf es eines Beschlusses von zwei Dritteln  der gesetzlichen Zahl der Kreistagsabgeordneten.

 

Eine Dringlichkeit liegt vor, wenn dem Kreis bei einer späteren Erörterung und Beschlussfassung wesentliche Nachteile entstehen würden, die es geboten erscheinen lassen, eine geringere Vorbereitungszeit in Kauf zu nehmen.

 

Nach Prüfung der Kreisverwaltung dürfte eine Dringlichkeit gegeben sein, indem die derzeitige Regelung des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung nicht mit § 7 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung vereinbar ist, indem Anträge zur Tagesordnung nur aufgenommen werden, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstag vorliegen.

 

Ein Entwurf der Geschäftsordnung in der geänderten Fassung ist als Anlage beigefügt. Änderungen sind unterstrichen und kursiv dargestellt.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die vorliegende Änderung zur Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Keine.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.
 

 

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Anlagen

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