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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/962

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Durch höhere Dividendenauszahlungen der HanseWerk AG und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde mbH & Co. KG erhält der Kreis zusätzliche Erträge in Höhe von 1.682.300 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Haushaltsmittel zu nutzen, um die geplanten Baumaßnahmen Neubau FTZ/LZ-G und Kreisverwaltungsgebäude für einen klimaschonenden Betrieb weiter zu optimieren.

 

Bei beiden Gebäuden sind in den bisherigen Planungen bereits Maßnahmen vorgesehen, die über die Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinausgehen. Um einen KfW 70 Standard zu erreichen sind bereits verbesserte Wärmdämmungen, Isolierverglasung mit hohen Standards, LED-Beleuchtung vorgesehen. Beim Kreisverwaltungsgebäude wird der Anschluss an den Eisspeicher in Verbindung mit einer Fußbodenheizung mit Niedrigtemperaturen und gut recycelbare Baustoffe einen weiteren Beitrag leisten. Beim Neubau der FTZ/LZ-G ist eine Beheizung über Brennwertkessel und ein Anteil an Photovoltaik vorgesehen.

 

Mit einem zusätzlichen finanziellen Beitrag, der über die bisher bereitgestellten Mittel hinausgeht, könnten weitere Maßnahmen erfolgen, die sich positiv auf die klimaschonende Nutzung auswirken.

 

Diese Maßnahmen wären:

 

Neubau Kreisverwaltungsgebäude:

-          Ausführung des Daches als Gründach,
inkl. Ertüchtigung der Statik,  ca. 160.000,- €

-          in Verbindung mit der Aufstellung einer
Photovoltaikanlage zur Deckung des Eigenbedarfs,  ca. 65.000,- €

-          Kühlen über Fußbodenheizung ca. 20.000,- €

-          Gesamtsumme: 245.000 €

 

Neubau FTZ und LZ-G

-          Ausführung des Daches als Gründach,
inkl. Ertüchtigung Statik,  ca. 500.000,- €

-          in Verbindung mit der Aufstellung
einer Photovoltaikanlage ca. 52.500,- €

-          Einbau eines Speichersystems für PV ca. 25.000,- €

-          Beheizung des Gebäudes im Bereich
Verwaltung / Werkstätten und Sanitärbereiche
über Erdwärme mit Wärmepumpe ca. 148.000,- €

-          Gesamtsumme ca. 725.500 €

 

Diese Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung gut geeignet, unter Berücksichtigung eines vernünftigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses einen weitergehenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

Als weitere Punkte könnten bei beiden Liegenschaften die Anforderungen des Leitfadens für nachhaltiges Bauen (DGNB) herangezogen werden.

 

Einige dieser sehr weit gehenden Empfehlungen werden in Teilen in den jetzigen Planungen bei beiden Liegenschaften bereits bedacht, z. B. die Flächeninanspruchnahme, die Biodiversität am Standort, gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus, Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit, Innenraumluftqualität, Sicherheit, Barrierefreiheit, Schallschutz, Qualität der Gebäudehülle, Einsatz und Integration von Gebäudetechnik, Qualitätssicherung der Bauausführung.

 

Die Verwaltung hat recherchiert, dass bei einer kompletten Planung nach DGNB Standard nach Erfahrungswerten zusätzliche Kosten im Bereich des Bauwerks in Höhe von mehr als 10% und im Bereich Planung in Höhe von mehr als ca. 20% anfallen dürften.

 

Vor dem Hintergrund, dass sich bereits einige Empfehlungen der DNGB in der Planung wiederfinden, schlägt die Verwaltung vor einen Prozentsatz in Höhe von insgesamt 4% der geschätzten Projektkosten zusätzlich zu veranschlagen. Mit diesen Mitteln werden in Abstimmung mit den Planern die Maßnahmen identifiziert, geplant und umgesetzt, die bei beiden Liegenschaften zu einer weiteren Optimierung führen werden.

 

Anteil DNGB Neubau Kreisverwaltungsgebäude 5.000.000 € x 4% 200.000 €

 

Anteil DNGB Neubau FTZ und LZ-G   11.455.000 € x 4% 458.200 €

Gesamtsumme  ca. 658.200 €

 

Sobald die Maßnahmen in der Planung konkretisiert sind, wird die Verwaltung zu einer Informationsveranstaltung einladen, in der die Details vorgestellt werden können.

 

Für alle empfohlenen Maßnahmen zusammen entstehen Kosten in Höhe von 1.628.700 €.

 

Weil mit Abfluss der Mittel erst im Jahr 2020 zu rechnen ist, erfolgt die Veranschlagung als Verpflichtungsermächtigung.

 

Durch die zusätzlichen Ertrage und die vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben sich im Ergebnishaushalt folgende Veränderungen:

 

 

erhöht um

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

Gesamtbetrag der Erträge

1.682.300

392.986.400

394.668.700

Gesamtbetrag der Aufwendungen

0

380.749.200

380.749.200

Jahresüberschuss

1.682.300

12.237.200

13.919.500

 

 

Im Finanzhaushalt führen die Veränderungen zu folgenden Ergebnissen:

 

 

erhöht um

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.682.300

383.159.300

384.841.600

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

0

369.534.000

369.534.000

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit

0

3.443.100

3.443.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit

0

25.944.600

25.944.600

 

 

Die Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung für die Verpflichtungsermächtigungen ändern sich von 0 auf 1.628.700 EUR.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss schlägt dem Kreistag vor, die als Anlage 1 beigefügte  1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 unter Einbeziehung der ebenfalls beigefügten Veränderungslisten zu erlassen.

 

Der Kreistag beschließt, die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2019 unter Einbeziehung der ebenfalls beigefügten Veränderungslisten zu erlassen.

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

siehe Sachverhalt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt
 

 

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Anlagen

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