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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/940

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

 

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist gekennzeichnet durch Verkehrsverflechtungen mit starken Verkehrsströmen über die Kreisgrenze hinweg. Um den hieraus resultierenden Verkehrsbedürfnissen im ÖPNV hinsichtlich des Fahrgastinteresses wie auch unter der Maßgabe rationeller Leistungserbringung möglichst optimal zu genügen, werden traditionell auch Verkehrsleistungen über die Kreisgrenze hinweg angeboten. Dies gilt sowohl für Verkehre, die vom Kreis Rendsburg-Eckernförde bestellt und finanziert werden und in die Nachbarkreise und Städte hineinlaufen wie auch umgekehrt für Verkehre, die von den Nachbarkreisen und Städten bestellt und finanziert werden und in den Kreis Rendsburg-Eckernförde hineinführen.

Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Zielsetzung möglichst hoher Attraktivität des ÖPNV ist eine Weiterentwicklung dieser Struktur zur Sicherstellung möglichst optimaler Verbindungen zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und den benachbarten Aufgabenträgern, hier dem Kreis Steinburg, zukünftig unbedingt notwendig. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf das neue ÖPNV-Konzept des Kreises, wodurch zukünftig zusätzliche Verbindungen über die Kreisgrenze hinaus entstehen werden.

Auf Grund der anstehenden Ausschreibung der Regionalverkehre bedarf die bisherige Finanzierungspraxis zudem einer Überarbeitung, um die gesetzlichen Anforderungen der EU-Verordnung 1370/2007 zu genügen. Die Finanzierungspraxis soll dabei durch die in der Anlage aufgeführten Regelungen ersetzt werden.

Bisher zahlen die Aufgabenträger jeweils einen Finanzierungsanteil an einer kreisübergreifenden Linie an das ausführende Verkehrsunternehmen, gemessen an den gefahren Kilometern im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Zukünftig soll die Finanzierung wie folgt geregelt werden:

I. Die Zuständigkeit für die Finanzierung der Leistungen der Verkehrsunternehmen liegt zukünftig ausschließlich bei demjenigen Aufgabenträger, in dessen Auftrag die Leistung erbracht wird (Federführer).

II. Der federführende Aufgabenträger einer ÖPNV-Linie stellt im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Finanzierung seiner kreisübergreifenden Verkehrsleistungen gegenüber dem von ihm beauftragten Verkehrsunternehmen vollständig sicher.

III. Die vom Federführer beauftragten kreisübergreifenden Verkehrsleistungen werden vom angrenzenden, begünstigten Aufgabenträger gemäß den vereinbarten Parametern abgegolten.

Der anliegende Vertragsentwurf mit dem Kreis Steinburg entspricht vom Zweck und Inhalt im Wesentlichen der bereits zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Stadt Kiel, sowie dem Kreis Plön getroffenen Vereinbarung (siehe VO/2016/960-001).
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1. Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, dem Hauptausschuss zu empfehlen, die Verwaltung mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Abgeltung interkommunaler Verkehre zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreis Steinburg zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.

 

2. Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses, die Verwaltung mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Abgeltung interkommunaler Verkehre zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreis Steinburg zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Umstellung der Finanzierungssystematik ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Die Finanzierung der interkommunalen Verkehre zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreis Steinburg wird lediglich gegenüber dem Status quo auf eine neue vertragliche Grundlage umgestellt. Auf die tatsächliche Höhe der Zahlungen hat die Umstellung keine weitere Auswirkung.

 

Die Ausgleichsbeträge für die derzeitigen kreisübergreifenden Linien belaufen sich auf für beide Kreise auf derzeit 137.382,42 €. Der sich daraus ergebende Ausgleichsbetrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde beträgt  derzeit 38.624,94 €. Näheres ist in der Anlage zum Vertrag dargestellt.


 

 

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Anlagen

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