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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/942

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Für Neuzugewanderte in Ausbildung werden oftmals aufgrund noch vorhandener sprachlicher Defizite begleitend zur Ausbildung individuelle Nachhilfemaßnahmen notwendig. Diese sind in vielen Fällen für ein erfolgreiches Abschließen der Ausbildung unabdingbar.

Nach aktueller Rechtslage haben nicht alle Neuzugewanderten gleichberechtigten Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung, welche diese Nachhilfemaßnahmen ermöglichen. So sind Neuzugewanderte, die sich in der Aufenthaltsgestattung  befinden, von der Förderung ausgeschlossen, sofern sie nicht aus den fünf Herkunftsländern mit „guter Bleibeperspektive“ (Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia) kommen. Dies betrifft insbesondere Menschen aus Afghanistan und Armenien.

Der Gesetzgeber möchte diese Förderlücke zeitnah schließen. Es ist jedoch nicht sicher, dass dies vor Beginn des nächsten Ausbildungsjahres geschieht.

Die Fachgruppe Integration und Einbürgerung empfiehlt daher, einen Betrag von 30.000€ aus den Integrationsmitteln des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Nachhilfemaßnahmen für Neuzugewanderte ohne Zugang zu Instrumenten der Ausbildungsförderung zu gewähren.

Sollte der Gesetzgeber die Förderlücke vor Beginn des nächsten Ausbildungsjahres schließen, so würde das Geld wieder für andere Projekte zur Integration von neuzugewanderten Migrantinnen und Migranten freigegeben.

Eine genauere Beschreibung des Sachverhalts ist der Erläuterung in der Anlage zu entnehmen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Gewährung von 30.000€ aus den Integrationsmitteln des Kreises zur Förderung von Nachhilfemaßnahmen für Neuzugewanderte, für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes, zu beschließen. Mittel, die bis zum Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes nicht verausgabt worden sind, fließen in die Integrationsmittel des Kreises zurück.

 

Der Hauptausschuss beschließt, 30.000€ aus den Integrationsmitteln des Kreises zur Förderung von Nachhilfemaßnahmen für Neuzugewanderte für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zu gewähren. Mittel, die bis zum Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes nicht verausgabt worden sind, fließen in die Integrationsmittel des Kreises zurück.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 30.000 €. Die Mittel sind im Teilhaushalt 3139-1-010 eingestellt.
 

 

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Anlagen

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