Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/943

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde spielt das ehrenamtliche Engagement in vielen Themenfeldern für den Erfolg von Projekten der Verwaltung eine wesentliche Rolle. Eines dieser Themenfelder ist die Flüchtlings- und Integrationsarbeit. Mit der „Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln für die Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein“ vom 04.08.2016 hat das Land Schleswig-Holstein hauptamtliche Strukturen zur Unterstützung des Ehrenamts in den Kreisen gefördert. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat die von der Richtlinie geförderten Leistungen an zwei soziale Träger (Brücke Rendsburg-Eckernförde und Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde gemeinnützige GmbH) übertragen. Die Zusammenarbeit zwischen der Fachgruppe Integration und Einbürgerung und den Trägern hat sich über die letzten Jahre bewährt. Die Förderung des Landes läuft laut Richtlinie zum 31.12.2019 aus und wird nach jetzigem Stand nicht verlängert. Die Fachgruppe Integration und Einbürgerung sieht jedoch weiterhin den Bedarf für eine hauptamtliche Unterstützung des Ehrenamts im Kreisgebiet. Die Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein waren in den letzten Jahren ein zentraler Akteur der Integrationsarbeit und haben durch ihre enge Anbindung an das Ehrenamt wesentlich zum Gelingen der Integration vor Ort beigetragen.

Mit dem Rundschreiben 162/2019 vom 31.03.2019 hat der Deutsche Landkreistag über das Verbundprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BULE) informiert (s. Anlage). Das Projekt fördert die hauptamtliche Unterstützung des Ehrenamts in ländlichen Räumen. Es ist jeweils eine Förderung vorrangig für Personal von bis zu 150.000€ jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren möglich. Der vom Zuwendungsempfänger einzubringende Eigenanteil beträgt mindestens 10%.

Alle Kreise und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland hatten bis zum 19.05.2019 die Möglichkeit, Projektskizzen für dieses Verbundprojekt einzureichen. Von allen eingereichten Projektskizzen werden 15 Kreise und Landkreise ausgewählt, welche daraufhin die Möglichkeit bekommen, die Förderung zu beantragen. Die Fachgruppe Integration und Einbürgerung hat für den Kreis Rendsburg-Eckernförde am 16.05.2019 eine Projektskizze einschließlich eines Finanzierungsplans eingereicht (s. Anlage). Durch die Kurzfristigkeit der Bekanntmachung war es der Verwaltung erst nach Einreichung der Projektskizze möglich, die Politik über das Programm zu informieren. Über die weiteren Stände des Verfahrens wird die Fachgruppe Integration und Einbürgerung berichten. Sollte der Kreis Rendsburg Eckernförde für eine Antragstellung ausgewählt werden, so wird die Verwaltung im Vorfeld der Antragstellung einen entsprechenden Beschluss der Politik einholen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Der Eigenanteil des Kreises Rendsburg-Eckernförde würde sich über den Projektzeitraum von drei Jahren auf insgesamt 47.877,66 € belaufen. Sollte es zu einer Antragstellung kommen, so würden die entsprechenden Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2020 eingeworben werden.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...