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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/954

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Bedarfsgerechter Wohnraum für Menschen mit Behinderungen kann im Kreisgebiet ein knappes Gut sein. Das neue Bundesteilhabegesetz sieht einen Vorrang der ambulanten Betreuung von Menschen mit Behinderungen vor der stationären Versorgung vor. Damit steigt auch zukünftig der Bedarf an Wohnungen, die in ihrer Ausgestaltung den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Dabei geht es nicht nur um behindertengerechte Wohnungen, die zu Eigentum erworben oder im hochpreisigen Sektor angemietet werden können. Viele Menschen mit Behinderungen sind darauf angewiesen, niedrigpreisig anzumieten. Anderenfalls reichen ihre Einkünfte nicht für den sonstigen Lebensbedarf oder die entstandenen Kosten werden von den Sozialhilfeträgern nicht als "angemessene Unterkunftskosten" anerkannt.

 

Derzeit ist eine Arbeitsgruppe des Kreistags eingesetzt, die unter der Leitung des Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Völker, die Handlungsfelder im Kreis zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen klärt. Zu den Handlungsfeldern gehört auch der Bereich Wohnen. Der Kreistag hat im Haushalt des Jahres 2019 Mittel für die Erstellung eines Konzepts für die Wohnraumentwicklung im Kreis eingestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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Anlagen

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