Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/953
Grunddaten
- Betreff:
-
Schuldnerberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Radant, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Gesundheitsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
13.06.2019
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Die Schuldnerberatung hat zum Ziel, Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe), die von Ver- oder Überschuldung betroffen sind, Hilfe bei der Überwindung ihrer Notlage zu gewähren sowie ihnen Handlungskompetenz zum angemessenen Umgang mit Schulden zu vermitteln. Daneben wird Schuldnerberatung als Präventionsleistung im Einzelfall für Menschen in Arbeit und im Rahmen der Daseinsfürsorge erbracht.
Bei den Leistungserbringern handelt es sich im Einzelnen um
a) die AWO Schleswig-Holstein gGmbH für den südwestlichen Bereich
(Aukrug)
b) den Verein Lichtblick Schuldnerberatung e.V. für den südöstlichen Bereich
(Bordesholm)
c) das Diakonische Werk des Kirchenkreises Rendsburg –
Ev.Beratungszentrum - für den Wirtschaftsraum Rendsburg
(Rendsburg)
d) das Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein, Schuldnerberatung
Eckernförde, für das Umland von Eckernförde (Eckernförde).
Die Zusammenarbeit basiert seit 1997 auf einer Vereinbarung zwischen den vier Beratungsstellen und der Kreisverwaltung. Danach erhalten die Leistungserbringer leistungsgerechte Pauschalentgelte, die zuletzt im Jahre 2017 angepasst wurden. Eine Fachleistungsstunde wird mit 53,60 € vergütet.
Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind Beratungen im Rahmen der Insolvenzordnung.
Im Rahmen der Einzelfallregulierung sind mit dem Kreis seit 2017 für ein Jahr von den vier Leistungserbringern insgesamt höchstens 260.926,00 € abrechenbar, d.h., 4.868 Beratungsstunden.
Erbracht wurden von den vier Beratungsstellen jährlich darüber hinaus gehende Beratungen in einem Umfang von:
Jahr | Mehrstunden |
2014 | 463 |
2015 | 615 |
2016 | 523 |
2017 | 525 |
2018 | 1.373 |
Die Entwicklung der Fallzahlen stellt sich nach den vorliegenden Verwendungs-nachweisen wie folgt dar:
Jahr | Beratungsfälle
|
| |
gesamt */**
| * davon neu in dem Jahr | **davon SGB II in dem Jahr | |
2014 | 683 | 362 | 296 |
2015 | 717 | 367 | 342 |
2016 | 620 | 320 | 299 |
2017 | 601 | 306 | 301 |
2018 | 619 | 344 | 316 |